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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sandra
01.02.2007, 21:24 Uhr

Probezeit wurde bereits Verlänger + 1 Punkt

Hallo,
Ich habe vor 2 Jahren wegen Überfahrens einer roten Ampel ein Nachschulung machen muessen.D.h die Probezeit wurde bis 2008 verlängert.Gestern wurde ich angehalten weil ich während der Fahrt telefoniert habe.
Das ich einen Punkt und 40 € zahlen muss ist mir bekannt aber kommt da noch etwas auf mich zu?
Danke im vorraus
mfg
Sandra

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
01.02.2007, 22:22 Uhr

zu: Probezeit wurde bereits Verlänger + 1 Punkt

nein, handynieren ist ein b-delikt.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sandra
01.02.2007, 23:32 Uhr

zu: Probezeit wurde bereits Verlänger + 1 Punkt

Puhh... danke für die schnelle antwort, doch noch gut einschlafen ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.02.2007, 00:02 Uhr

zu: Probezeit wurde bereits Verlänger + 1 Punkt

träum was schönes :)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001

Bremsbereit sein

Geschwindigkeit vermindern

Nur den von rechts kommenden Verkehr beobachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben