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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern claudia_peter
18.12.2008, 11:33 Uhr

28.11.06 Prüfung bestanden 2 Jahre später geblitzt,FS mit 17

Hallo ihr Lieben!
Heute hat mein Vater Post vom Regierungspräsidium bekommen! Und zwar wurde ich (es ist eindeutig auf dem Bild zu erkennen, dass es nicht mein Vater sondern eine Frau ist) mit 27km/h zu viel am 28.11.2008 auf der Autobahn geblitzt. Am 28.11.2006 habe ich meinen Führerschein mit 17 bekommen. Komischerweise steht aber auf meinem Führerschein der 29.11.2008. (?!) Ich dachte aber, dass ich meinen Führerschein direkt vom Prüfer am 28.11. in die Hand gedrückt bekommen habe...
.
Naja, was jetzt eigentlich meine Frage ist: Wäre ich am Tag des Verstoßes wirklich noch in der Probezeit gewesenoder nicht. Mein Fahrschullehrer meinte, dass beim Führerschein mit 17 die Regelungen etwas anders wären.......

Also mit normalem Führerschein wäre ich glaube ich noch in der Probezeit gewesen. Aber ich hoffe ja dass es beim FS mit 17 vielleicht noch ne kleine Gesetzteslücke gibt.....(meine letzte Hoffnung ;o))

Naja vielleicht könnt ihr mir ein bisschen weiterhelfen.....ich hoffe ja mit erfreulichen Nachrichten oder anderen Möglichkeiten, wie ich mich vielleicht aus der Sache rausreden könnte. Denn das ist so ärgerlich!!!!! ;o)
LG

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18.12.2008, 13:38 Uhr

zu: 28.11.06 Prüfung bestanden 2 Jahre später geblitzt,FS mit 17

Die Berechnung der Probezeit ist bei BF17 gleich wie beim Führerschein ab 18. Wenn du deinen Führerschein am 29.11.2006 bekommen hast, dann endete die Probezeit erst mit Ablauf des 29.11.2008 (24 Uhr). Zum Zeitpunkt des Verstoßes warst du also auf jeden Fall noch in der Probezeit.

» Am 28.11.2006 habe ich meinen Führerschein mit 17 bekommen. Komischerweise steht aber auf meinem Führerschein der 29.11.2008«

Ich nehme an, dass die Jahresangabe jetzt ein Tippfehler von dir war, oder?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie den Fahrstreifen wechseln wollen?

Fahrstreifenwechsel rechtzeitig ankündigen

Auf nachfolgenden Verkehr achten

Vor dem Fahrstreifenwechsel immer stark abbremsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013

Sie dürfen nicht in diese Straße einfahren

Sie dürfen in diese Straße einfahren

Aus dieser Straße können Fahrzeuge kommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren