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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tobi88
28.05.2009, 21:18 Uhr

HILFE

hallo! ich habe ein großes problem! ich wurde heute von der polizei aus dem verkehr geholt weil cih mit 100km/h in einem 50km/h gebiet (innerorts) gefahren bin! die polizei hat 20% toleranz abgezogen, also 20 km/h! sind dann immer noch 30 zu viel! problem an der ganzen sache ist folgende: ich bin noch in der Probezeit und hatte meine probezeit schon auf 4 jahre verlängert bekommen wegen alkohol am steuer! ein aufbauseminar musste ich deshalb auch schon besuchen!
ich habe leider keine ahnung was mich nun erwarten kann?? hänge sehr an meinem führerschein! kann mir vielleicht jemand sagen was auf mich zukommt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
28.05.2009, 22:11 Uhr

zu: HILFE

Gelaufen wird erst ab dem 31. km/h über erlaubt igO.
Doch eine Einldung zur verkehrspsychologischen Beratung wird folgen.
Wobei der Begriff "Einladung" nicht zu wörtlich genommen werden sollte.

Was (ua finanziell und Punkte mäßig) auf dich zukommt, kannst du hier entnehmen:
http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
29.05.2009, 06:46 Uhr

zu: HILFE

»Wird das nach Nasenspitze oder Auto oder Bundesland entschieden? «

Ich denke, dass liegt daran, dass tobi88 "»aus dem Verkehr geholt«" wurde.
Da steht nichts von "geblitzt" oder "gelasert".
Meines Erachtens dürfte dieses Entgegenkommen wohl der Tatsache entsprechen, dass der Verfolgungsweg zu kurz, der Tacho (somit das Messverfahren) nicht geeicht und zudem die Polizisten (vielleicht deshalb) keine Lust auf eine dicke Beschwerde seitens des Schnellfahrers hatten.

Ich war auch einmal dabei, als ein Bikerkamerad von einem
ProVida-Fahrzeug gestellt wurde.
Dabei wurde ihm auch nicht sein kurzfristiges "Highspeed" vorgeworfen, sondern ein "gnädiges" Mittel ;o)
Allerdings kam zu dem Tempoverstoß noch ein zu geringer Abstand und das Überfahren der geschlossenen Linie.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
29.05.2009, 09:49 Uhr

zu: HILFE

»Wird das nach Nasenspitze oder Auto oder Bundesland entschieden? «

Nach Messmethode.

Messinstrument wird im vorliegenden Fall ein handelsüblicher -ungeeichter- Tacho gewesen sein.
Unser Rechtssystem gebietet es, alle Unsicherheiten, die sich zu Lasten des Betroffenen auswirken könnten, auszugleichen. -"Im Zweifel für den Angeklagten". Da ein normaler Tacho sehr ungenau ist, müssen eben im Zweifel bei dieser Messmethode 20% Toleranz gewährt werden.

Tobi:
Was ich mich frage: Wie lange ist Dir die Polizei hinterher gefahren?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte

Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127

Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist

Ja, wenn die Fahrbahn nass ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird