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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kays
01.07.2007, 13:41 Uhr

Frage zur Tüf- Prüfung

Hallo zusammen,

habe ein kleines Problemchen mit meinem
alten Renault 19 ( Bj 90).
Ich kann zwar die Lichthupe betätigen, funktioniert auch. Ich kann ebenso durch drehen des Hebels auf Stand und Abblendlicht schalten.
Aber seit kurzem klickt der Hebel nicht mehr ein, um Abblendlicht mit Fernlicht zu kombinieren.
Sons ist an dem Wagen alles in Ordnung.

Meine Frage: kann ich trotzdem zum Tüf und bekomme unter Umständen die Plakette, oder ist der Mangel zu gross. Vielleicht weiss ja von Euch jemand bescheid!!!!

Über Antwort würde ich mich sehr freuen!

Gruß,
Kay

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern minho
01.07.2007, 21:54 Uhr

zu: Frage zur Tüf- Prüfung

Verstehe ich das jetzt richtig, das du cniht zwischen Fern- und Abblendlicht hin und herschalten kannst?
Dann wirst du kein Plakette bekommen, es muss repariert werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern condomat
01.07.2007, 22:03 Uhr

zu: Frage zur Tüf- Prüfung

Hallo!

Bei Renault wird das Fernlicht durch ranziehen und ein leises einrasten des Hebels dauerhaft eingeschaltet. Bei ihm funktioniert das einrasten nicht mehr, er müsste also für's Fernlicht den Heben dauerhaft zu sich ranziehen, was natürlich keine Lösung darstellt. Ich würde es auf jeden Fall reparieren lassen, beim Licht versteht der TÜV keinen Spaß.

Liebe Grüße,

condomat

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kays
02.07.2007, 09:03 Uhr

zu: Frage zur Tüf- Prüfung

Ich meinte selbstverständlich Tüv

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-008 / 3 Fehlerpunkte

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Die Lärmbelästigung nimmt zu

Der Schadstoffausstoß wird größer

Der Kraftstoffverbrauch sinkt erheblich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B

Mit einer gefährlichen Linkskurve

Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug

Mit Querverkehr vor der Kurve