Komme gleich wieder...

»Wie lange darf man in zweiter Reihe halten?«

Halten in zweiter Reihe

In zweiter Reihe? Gar nicht.

Das dürfen nur Taxifahrer, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen (und auch nur, wenn der Verkehr dabei nicht behindert wird), das kann man nachlesen in § 12 Abs. 4 StVO. Wer das Warnblinklicht einschaltet, macht es möglicherweise noch etwas teurer: Denn es soll nur eingeschaltet werden, wenn ein Fahrzeug unfreiwillig steht (Panne, Unfall...). Verwarnungsgeld bis 20 Euro für Halten in zweiter Reihe, länger als 15 Minuten mit Behinderung des Verkehrs = 35 Euro plus Verwarnungsgeld von 5 Euro für das sogenannte »missbräuchliche Einschalten der Warnblinkanlage«.

Am teuersten wird es, wenn durch das Ausweichen des fließenden Verkehrs ein Verkehrsunfall passiert. Dann kann man, je nach Situation, als Falschparker auch eine Mithaftung zugesprochen bekommen.

 

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.15-108 / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie das Warnblinklicht einschalten?

Wenn Ihr Fahrzeug an einer Stelle liegen bleibt, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann

Bei jedem Be- oder Entladen

Wenn Sie in zweiter Reihe parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-118 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen neben anderen Fahrzeugen in zweiter Reihe halten?

Taxen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, wenn die Verkehrslage dies zulässt

Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist