StVO (Straßenverkehrs-Ordnung)

Fassung des Inkrafttretens vom 09.04.2009. Zuletzt geändert durch: Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 18 S. 734, ausgegeben zu Bonn am 08. April 2009).

Hinweis der FAHRTIPPS-Redaktion: Die 46. Änderungsverordnung zur StVO, die am 01.09.2009 bereits in Kraft getreten war, wurde am 13.04.2010 vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgrund eines Rechtsmangels für nichtig erklärt und kommt nach dieser Auffassung nicht zur Anwendung. Gemäß BMVBW gilt also weiterhin die 45. Änderungsverordnung. Hier können Sie die angezeigte StVO-Version umschalten:

45. Änderungsverordnung
46. Änderungsverordnung

§ 42 Richtzeichen (Fortsetzungsseite 7)

(8) 4. Umleitungen des Verkehrs bei Straßensperrungen

Umleitung
Zeichen 454
Es ist am Beginn der Umleitung und, soweit erforderlich, an den Kreuzungen und Einmündungen im Verlauf der Umleitungsstrecke angebracht.
Nummerierte Umleitung
Zeichen 455
Nummerierte Umleitung
Die Umleitung kann angekündigt sein durch das

Zeichen 457
mit Zusatzschild, wie »400 m« oder »Richtung Stuttgart«, sowie durch die Planskizze
Planskizze
Zeichen 458
Müssen nur bestimmte Verkehrsarten umgeleitet werden, so sind diese auf einem Zusatzschild über dem Wegweiser (Zeichen 454) und über dem Ankündigungszeichen (Zeichen 457) angegeben, wie »Fahrzeuge über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht«. Der Vorwegweiser und die Planskizze zeigen dann Verbotszeichen für die betroffenen Verkehrsarten, wie das Zeichen 262.
 
Das Ende der Umleitung wird mit dem
Ende der Umleitung
Zeichen 459
Ende einer Umleitung
angezeigt.
 5. Nummerierte Bedarfsumleitungen für den Autobahnverkehr
Bedarfsumleitung
Zeichen 460
Bedarfsumleitung
Wer seine Fahrt vorübergehend auf anderen Strecken fortsetzen muss oder will, wird durch dieses Zeichen auf die Autobahn zurückgeleitet.
Bedarfsumleitungstafel
Zeichen 466
Bedarfsumleitungstafel
Kann der umgeleitete Verkehr an der nach Zeichen 460 vorgesehenen Anschlussstelle noch nicht auf die Autobahn zurückgeleitet werden, so wird er durch dieses Zeichen über die nächste Bedarfsumleitungsstrecke weitergeführt.
Umlenkungspfeil
Zeichen 467
Umlenkungspfeil
Streckenempfehlungen auf Autobahnen können durch den Umlenkungs-Pfeil gekennzeichnet werden.
 6. Sonstige Verkehrslenkungstafeln
Schwierige Verkehrsführung
Zeichen 468
Schwierige Verkehrsführung
Es kündigt eine mit dem Zeichen »Vorgeschriebene Fahrtrichtung« (Zeichen 209 bis 214) verbundene Verkehrsführung an.
Überleitungstafel
Zeichen 500
Überleitungstafel
Überleitungen des Verkehrs auf die Fahrbahn oder Fahrstreifen für den Gegenverkehr werden durch solche Tafeln angekündigt. Auch die Rückleitung des Verkehrs wird so angekündigt.
 

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