StVO (Straßenverkehrs-Ordnung)
Fassung des Inkrafttretens vom 09.04.2009. Zuletzt geändert durch: Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 18 S. 734, ausgegeben zu Bonn am 08. April 2009).
Hinweis der FAHRTIPPS-Redaktion: Die 46. Änderungsverordnung zur StVO, die am 01.09.2009 bereits in Kraft getreten war, wurde am 13.04.2010 vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgrund eines Rechtsmangels für nichtig erklärt und kommt nach dieser Auffassung nicht zur Anwendung. Gemäß BMVBW gilt also weiterhin die 45. Änderungsverordnung. Hier können Sie die angezeigte StVO-Version umschalten:
45. Änderungsverordnung
46. Änderungsverordnung
§ 42 Richtzeichen (Fortsetzungsseite 7)
(8) 4. Umleitungen des Verkehrs bei Straßensperrungen
Zeichen 454 |
Es ist am Beginn der Umleitung und, soweit erforderlich, an den Kreuzungen und Einmündungen im Verlauf der Umleitungsstrecke angebracht. |
Zeichen 455
Nummerierte Umleitung
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Die Umleitung kann angekündigt sein durch das |
Zeichen 457
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mit Zusatzschild, wie »400 m« oder »Richtung Stuttgart«, sowie durch die Planskizze |
Zeichen 458
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Müssen nur bestimmte Verkehrsarten umgeleitet werden, so sind diese auf einem Zusatzschild über dem Wegweiser (Zeichen 454) und über dem Ankündigungszeichen (Zeichen 457) angegeben, wie »Fahrzeuge über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht«. Der Vorwegweiser und die Planskizze zeigen dann Verbotszeichen für die betroffenen Verkehrsarten, wie das Zeichen 262.
Das Ende der Umleitung wird mit dem |
Zeichen 459
Ende einer Umleitung
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angezeigt. |
5. Nummerierte Bedarfsumleitungen für den Autobahnverkehr
Zeichen 460
Bedarfsumleitung
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Wer seine Fahrt vorübergehend auf anderen Strecken fortsetzen muss oder will, wird durch dieses Zeichen auf die Autobahn zurückgeleitet. |
Zeichen 466
Bedarfsumleitungstafel
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Kann der umgeleitete Verkehr an der nach Zeichen 460 vorgesehenen Anschlussstelle noch nicht auf die Autobahn zurückgeleitet werden, so wird er durch dieses Zeichen über die nächste Bedarfsumleitungsstrecke weitergeführt. |
Zeichen 467
Umlenkungspfeil
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Streckenempfehlungen auf Autobahnen können durch den Umlenkungs-Pfeil gekennzeichnet werden. |
6. Sonstige Verkehrslenkungstafeln
Zeichen 468
Schwierige Verkehrsführung
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Es kündigt eine mit dem Zeichen »Vorgeschriebene Fahrtrichtung« (Zeichen 209 bis 214) verbundene Verkehrsführung an. |
Zeichen 500
Überleitungstafel
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Überleitungen des Verkehrs auf die Fahrbahn oder Fahrstreifen für den Gegenverkehr werden durch solche Tafeln angekündigt. Auch die Rückleitung des Verkehrs wird so angekündigt. |
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