Radfahrer dürfen die wartenden Fahrzeuge rechts überholen

Radfahrer auf dem Weg zur Ampel

Aber nur, wenn genügend Platz vorhanden ist und die Autos auf dem rechten Fahrstreifen warten müssen. Dann dürfen Rad- und Mofafahrer mit besonderer Vorsicht und mäßiger Geschwindigkeit zum Beispiel bis zu einer roten Ampel vorziehen.

Das haben sie zwar schon immer gemacht, aber jetzt ist es wenigstens auch erlaubt...

Die Gefahren liegen auf der Hand: Es ist möglich, dass sich eine Beifahrertür plötzlich öffnet, weil jemand aussteigen möchte. Darum sollten die Radfahrer im eigenen Interesse sehr umsichtig überholen und einen Blick in jedes Fahrzeug riskieren. Im Zweifelsfall einige Sekunden warten oder komplett dahinter bleiben.

Zweites Problem: Wenn der Radfahrer vorne steht und die Grünphase der Ampel beginnt, wird er von der gesamten Fahrzeugschlange wie eine Lawine überholt. Ob das immer seinen Vorstellungen über ein angenehmes Nebeneinander von Fahrrad und Auto entspricht? Wer Bedenken hat, sollte auf diese Überholmanöver im Zweifelsfall eher verzichten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.02-003 / 3 Fehlerpunkte

Bei "Rot" warten vor einer Ampel mehrere Pkw auf dem rechten Fahrstreifen. Dürfen Sie die Pkw vorsichtig rechts überholen?

Ja, wenn dafür ausreichend Platz ist

Ja, wenn Sie dazu auf den Gehweg ausweichen

Nein, Sie müssen hinter dem letzten Pkw warten