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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mazdaking
24.03.2005, 21:20 Uhr

Nachschulung -> Motorradführerschein

Hallo ich wollte mal fragen wenn ich eine nachschulung machen muss ob ich da nicht gleich ein Führerschein für motorrad machen kann? oder muss ich die nachschulung machen? danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
24.03.2005, 21:48 Uhr

zu: Nachschulung -> Motorradführerschein

Ich versteh deine Frage nicht ganz, aber die Nachschulung hat nichts mit dem Erwerb einer Fahrerlaubnis zu tun. Das nur mehrere Gruppengespräche und eine Abschlussfahrt ohne Prüfunscharakter.

Wenn eine Nachschulung angeordnet wird, musst du sie auf jeden Fall in der Frist machen, sonst wird die Fahrerlaubnis entzogen. Du kannst nicht einen anderen Führerschein machen und sagen "Ich war ja trotzdem in der Fahrschule"

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
24.03.2005, 22:34 Uhr

zu: Nachschulung -> Motorradführerschein

...um mit einem Mythos aufzuräumen:

Eine "Nachschulung aufgrund einer Aufälligkeit während der Probezeit nach Katalog A" (ASF), hat mit einer schnöden Fahrausbildung rein garnichts zu tun.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-113 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer neu angelegten Straße durch bewaldetes Gebiet. Womit müssen Sie rechnen?

Mit einem Hindernis durch einen Wildunfall

Auf neu angelegten Straßen sind Wildunfälle nicht zu befürchten

Wild überquert unerwartet die Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt