Die Führerscheinprüfung
Die letzten Hürden auf dem Weg zum Führerschein sind oft gar nicht so
schwer, wie man sie sich vorstellt. Für fast alle Führerscheinklassen
gibt es eine theoretische und ein praktische Prüfung. Ihre Fahrschule bereitet Sie vor und unterstützt Sie, wenn es soweit ist, mit Rat und Tat.
Die Theoretische Prüfung
Gut gelernt ist schon fast bestanden, denn die so genannte »theoretische Fahrerlaubnisprüfung« besteht
aus exakt denselben Fragen, die Sie schon vom Übungsbogen oder dem Übungsprogramm her kennen.
Die amtliche Prüfung beim TÜV oder DEKRA findet nur noch am Computer statt – den Prüfungsfragebogen auf Papier gibt es nicht mehr. Das Prüfungsprogramm funktioniert sehr einfach
nach dem »Multiple Choice«-Prinzip, das heißt bei den meisten Fragen kreuzt man die
richtige(n) Antwort(en) einfach am Bildschirm an. Bei einigen Fragen muss eine Zahl als Lösung eingegeben werden. Jede der 30 Prüfungsfragen besitzt eine bestimmte Fehlerpunktzahl, je nach Schwierigkeit und Wichtigkeit des Themas. Eine falsch beantwortete Frage bringt zwischen 2 und 5 Fehlerpunkten.
Hat man am Ende höchstens 10 Fehlerpunkte bei 30 Fragen geschafft, ist die theoretische Prüfung für die Klasse B (PKW) bestanden. Einzige Ausnahme zu dieser Regel: Es darf nur eine einzige Frage falsch beantwortet worden sein, die mit 5 Fehlerpunkte bewertet war.
Die Prüfungs-Fragebögen enthalten wörtlich genau dieselben Fragen
wie die Fahrschul-Übungsbögen, denn der gesamte Fragenkatalog ist genormt. Natürlich ist die Zusammenstellung der Fragen
in der Prüfung eine andere, denn der Computer pickt sich nach dem Zufallsprinzip die thematisch passenden Fragen heraus und stellt daraus eine individuelle Prüfung zusammen. Auch die Antworten zu den jeweiligen Fragen können in einer anderen Reihenfolge erscheinen, als man sie vom Übungsmaterial her kennt.
Ein Fahrschüler kann die theoretische Prüfung erst ablegen (frühestens
drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters), wenn er
- mindestens den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht komplett besucht
hat und die Fahrschule davon überzeugt ist, dass er die nötigen
Kenntnisse besitzt,
- die Fahrschule ihm darüber eine Ausbildungsbescheinigung ausgestellt
hat,
- und der amtliche Prüfauftrag inzwischen bei der Prüfstelle TÜV
oder DEKRA angekommen ist.
Die Prüfungsmöglichkeit am Computer gibt es sogar in einigen Fremdsprachen. Einen Sprachtest muss man deswegen nicht machen
(den gibt es nicht mehr). Prüfungen mit Dolmetscher werden nach der Umstellung auf die Computerprüfung nicht mehr
durchgeführt.
Hat man nicht bestanden, darf man die theoretische Prüfung nach frühestens zwei
Wochen wiederholen. Die berüchtigte dreimonatige Sperrfrist nach dreimaligem Nichtbestehen wurde im Jahr 2008 abgeschafft.
Das Prüfungsprogramm kann man sich sogar kostenlos bei seinen »Erfindern« herunterladen (jedoch nur als Demo-Version, die lediglich einen Bruchteil aller Fragen enthält):
Die Praktische Prüfung (Fahrprüfung)
Vorraussetzungen
Die Fahrprüfung kann nach bestandener theoretischer Prüfung (und
frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters) abgelegt werden,
wenn der Bewerber durch seine Ausbildung in der Lage ist, die Prüfung zu
bestehen (darüber entscheidet der Fahrlehrer), sowie alle vorgeschriebenen
Ausbildungsfahrten durchgeführt wurden.
Was wird geprüft?
- Die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges
- Kenntnis und Anwendung der Verkehrsregeln
- die nötigen technischen Kenntnisse (das gilt besonders für die LKW-
und Busklassen, aber seit 1999 auch für die Klasse B (PKW).
- die Anwendung einer umweltbewussten Fahrweise
- Bestimmte Grundfahraufgaben, die die Beherrschung des Fahrzeugs bei langsamer Fahrt zeigen. Seit dem 1.7.2004 gibt es in den Klassen C und D einige neue Grundfahraufgaben, in den Pkw- und Motorradprüfungen fällt dagegen »Anfahren an der Steigung« weg.
Die Prüfung umfasst nicht nur den Stadtverkehr, sondern auch Landstraße
und Kraftfahrtstraße beziehungsweise Autobahn (außer in den Klassen M und T). Es gibt
aber keine festgelegten Prüfungsstrecken.
Wie lange dauert die Fahrprüfung?
Klassen C, CE, C1, C1E, D, D1: 75 Minuten
Klassen DE, D1E: 70 Minuten
Klassen A, T: 60 Minuten
Klassen A1, B, BE: 45 Minuten
Klassen M, S: 30 Minuten
Was ist mit den übrigen Klassen?
Für die Klasse L muss man keine Fahrprüfung machen. Das gleiche
gilt für die Prüfungsbescheinigung zum Führen von Mofas.
Wann und wie oft darf man eine Prüfung wiederholen?
Eine nicht bestandene Prüfung darf man grundsätzlich erst nach
14 Tagen wiederholen. Inzwischen sollte ausreichend »nachgeschult« werden.
Die Sperrfrist von drei Monaten, die nach jeweils drei nicht bestandenen Prüfungen früher verhängt wurde, gibt es seit Oktober 2008 nicht mehr. Auch der so genannte »Idiotentest« (medizinisch-psychologische
Untersuchung, weil man drei mal durch die Prüfung gefallen war) geistert
noch hartnäckig als Gerücht herum, er wurde aber in Wirklichkeit schon vor
zwei Jahrzehnten abgeschafft! Mit anderen Worten: Die Anzahl der Versuche, die Fahrprüfung zu bestehen,
ist für jeden Kandidaten im Prinzip unbegrenzt.
Doch obwohl die Zahl der Prüfungswiederholungen also nicht begrenzt ist, sollte man bei der persönlichen Zeitplanung beachten, dass
der Führerscheinantrag nach einem Jahr vom Straßenverkehrsamt eingezogen
wird und dann wieder neu gestellt werden muss. Außerdem ist die bestandene
theoretische Prüfung nur ein Jahr lang gültig, danach müsste man sie erneut ablegen.
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