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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.03.2005, 15:32 Uhr

zu: Frist

Du solltest jetzt zunächst mal in Ruhe versuchen, die nächste prakt. Prüfung am 13.04. zu bestehen. Wenn das gelingt, sind ja alle anderen Fragen hinfällig.

Falls es nicht gelingen sollte, musst du die Theorie-Prüfung wiederholen. Bei der Behörde müsstest du dazu einen neuen Antrag stellen, was in der Regel eine formlose Sache ist, da ja deine Unterlagen (Sehtest, Passfoto, 1.-Hilfe-Kurs) dort noch vorliegen.

Mit deinem Fahrlehrer kannst du die Sache einfach besprechen. Eine förmliche "Verlängerung" des Ausbildungsvertrages ist nicht unbedingt notwendig. Deine Theoriestunden und die Sonderfahrten gelten übrigens zwei Jahre, sodass du nicht noch mal alles neu machen musst.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125

Fahrzeuge dürfen hier ohne Beleuchtung die ganze Nacht geparkt werden

Die Straßenbeleuchtung brennt nicht die ganze Nacht

Fahrzeuge dürfen hier nicht geparkt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Überholen verboten?

Wo die Verkehrslage unklar ist

In allen Einbahnstraßen

Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen