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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kassiopeia
10.05.2005, 14:21 Uhr

2. Prüfung

hi,
da ich ja leider letzte woche meine prüfung nicht bestanden hab mach ich jetzt nächste woche mittwoch meine 2.
bis dahin muss man mindestens zwei fahrten nachgewiesen haben, gestern hatte ich eine; jetzt will ich aber auch nicht wie sonst,so gut wie jeden tag eine machen, weil ich,bzw. meine eltern, ja schon sowieso die nächste prüfung + 2Fahrten bezahlen müssen; wovon sie ja nicht grad begeistert sind; meint ihr man vergisst das fahren schnell? wenn ich jetzt bis nächste woche mittwoch die fahrt von gestern + zwei fahrten bis dahin mache?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drottning
10.05.2005, 15:51 Uhr

zu: 2. Prüfung

Wieso musst du 2 Fahren nachweisen, meines Wissens gibt es da keine Vorschriften, wie oft oder ob du vor Wiederholung der Prüfung gefahren bist, war jedenfalls voriges Jahr bei meiner Motorradprüfung so. Ich hatte 3 Wochen (war kein früherer Termin möglich) zwischen den Prüfungen und bin dazwischen 2 Doppelstunden gefahren.
Verlernen dürftest du es in zwei Wochen nicht.
Mach ein oder zwei Tage vor der Prüfung noch eine Stunde, mach nochmal die Grundfahraufgaben, das müsste reichen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-003 / 3 Fehlerpunkte

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Nur kräftig hupen und weiterfahren

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

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Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte

Sie befinden sich im Kreisverkehr. Was ist zu beachten?

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Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden