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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern phil_da_king
30.05.2005, 19:32 Uhr

Theoriewiederholung bei vorhandenem M-Führerschein?

hallo,

ich frage im namen jemandes, der bereits einen rollerführerschein der klasse m besitzt und nächstes jahr mit dem führerschein für klasse b beginnen will.

muss er die gesame theorie inkl. prüfung nochmal ableisten oder würde es reichen, nur die für klasse b spezifischen beiden themen durchzunehmen?

hab leider per suchfunktion hier nichts dazu gefunden, hoffe, dass die spezis ne antwort parat haben :-)

vielen dank im voraus!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
30.05.2005, 20:36 Uhr

zu: Theoriewiederholung bei vorhandenem M-Führerschein?

Er muss statt 12 Doppelstunden Grundstoff nur 6 Doppelstunden machen. Die 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht bleiben.

Auch in der Theorieprüfung hast er dann weniger Fragen, ich glaube 20 statt 30 (natürlich auch weniger erlaubte Fehlerpunkte)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern phil_da_king
30.05.2005, 20:46 Uhr

zu: Theoriewiederholung bei vorhandenem M-Führerschein?

alles klar, vielen dank für die antworten!! werd ich ihm gleich ausrichten!

echt ein super forum ;-D
phil

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B

Mit Fußgängern, die vor dem Transporter die Fahrbahn überqueren

Der Fahrer des Transporters könnte beim Ausladen weiter auf die Fahrbahn treten

Der Mofafahrer könnte nach links ausscheren, um den Radfahrer zu überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B / 3 Fehlerpunkte

Wann kann das Verhalten der Radfahrerin für Sie gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B

Wenn die Radfahrerin

- unerlaubt auf dem Gehweg weiterfährt

- am Ende des Radwegs anhält

- auf die Fahrbahn überwechselt, ohne auf den Verkehr zu achten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt