Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bibi1973
14.06.2005, 13:40 Uhr

Theorieprüfung

Hallo,mal angenommen ich schaff Theorie am Donnerstag nicht-dann kann ich ja in zwei Wochen erneut zur Prüfung gehen.Was kostet mich die Prüfung alleine?
Danke und einen schönen Tag Euch...Bibi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drottning
14.06.2005, 14:55 Uhr

zu: Theorieprüfung

Theorieprüfung alleine kostet so etwas um die 10 Euro.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi (37)
14.06.2005, 16:02 Uhr

zu: Theorieprüfung

»Theorieprüfung alleine kostet so etwas um die 10 Euro.«

Zuzüglich der Gebühren der Fahrschule für die Vorstellung zur Prüfung, die je nach Fahrschule auch noch mal rund 50 EUR betragen können.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drottning
14.06.2005, 18:26 Uhr

zu: Theorieprüfung

Fahrschulgebühr gibt es bei uns nur bei der praktischen Prüfung. Bei der Theorie gibt es doch nichts vorzustellen. Der Fahrlehrer händigt dem Fahrschüler die Papiere aus, wenn er der Meinung ist, dass der Fahrschüler soweit ist. Damit kann der Fahrschüler dann an einem beliebigen Tag zum TÜV und die Prüfung machen. Die Prüfungszeiten sind bei uns zweimal wöchentlich nachmittags.
Wofür soll der Fahrlehrer da Geld nehmen?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B

Der gelbe Pkw

Der rote Pkw

Beide Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind