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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schnurri88
31.07.2005, 17:32 Uhr

Führerschein ab 17

Hallo!
Ich werde im Oktober 17. Wenn ab 1.9. der Führerschein ab 17 gilt, dann kann ich ja ab September in die Fahrschule gehen? Wie ist das dann, wenn ich im Oktober ´06 18 werde, kann ich diesen Führerschein automatisch als "richtigen" Führerschein benutzen oder muss ein neuer beantragt werden?
Danke!
Grüße Schnurri88

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wuschel
31.07.2005, 22:03 Uhr

zu: Führerschein ab 17

Du bekommst nach bestandener Prüfung eine Prüfbescheinigung, die du dann wenn du 18 wirst beim Straßenverkehrsamt (StVA) wieder abgeben musst und dann deinen Kartenführerschein ausgehändigt bekommst. Solange gilt die Prüfbescheinigung und der Personalausweis zusammen.

Anmelden kannste dich schon, und ab 01.09. können dann deine Papiere (Sehtest, Erste Hilfe, Passbild und Antrag) beim StVA abgegeben werden.

Gruß

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-005-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-005-B

Beschleunigt weiterfahren, weil der Gegenverkehr warten muss

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Weiterfahren und auf den Gehweg ausweichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?

Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet

Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht

Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt