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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bauer
14.08.2005, 10:28 Uhr

Sondergenemigung zu " T "

Sondergenemigung

Hey ho,hab mal ne Frage und zwar: Ich bin jetzt 14 und wir haben einen landwirtschaftlichen Betrieb und möchte den Führerschein " T " mit einer Sondergenigung schon mit 15 machen. Weiß irgendjemand ob das möglich ist oder kann ich nur Klasse " L " machen?? meldet euch mal bei mir!!
Gruß Bauer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.08.2005, 20:06 Uhr

zu: Sondergenemigung zu " T "

Grundsätzlich ist sowas möglich, bedarf allerdings einer sehr guten Begründung. Die Sondergenehmigung mußt Du bei Deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Die Behörden sind aber sehr, sehr sparsam (aus gutem Grund) mit solchen Ausnahmegenehmigungen und daher solltest Du Dir ne gute Formulierung ausdenken :)

Was meinst Du wie viele 14- jährige auf deutschen Bauernhöfen leben.... die meisten von ihnen kriegen keine Sondergenehmigung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bauer
15.08.2005, 11:22 Uhr

zu: Sondergenemigung zu " T "

hey ho. ja sicher datt nur ein paar freunde von mir die auch bauern sind, haben auch ne sondergemigung bekommen
deswegn...Gruß Bauer

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-005-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-005-B

Weiterfahren und auf den Gehweg ausweichen

Beschleunigt weiterfahren, weil der Gegenverkehr warten muss

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist