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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bauer
14.08.2005, 10:28 Uhr

Sondergenemigung zu " T "

Sondergenemigung

Hey ho,hab mal ne Frage und zwar: Ich bin jetzt 14 und wir haben einen landwirtschaftlichen Betrieb und möchte den Führerschein " T " mit einer Sondergenigung schon mit 15 machen. Weiß irgendjemand ob das möglich ist oder kann ich nur Klasse " L " machen?? meldet euch mal bei mir!!
Gruß Bauer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.08.2005, 20:06 Uhr

zu: Sondergenemigung zu " T "

Grundsätzlich ist sowas möglich, bedarf allerdings einer sehr guten Begründung. Die Sondergenehmigung mußt Du bei Deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Die Behörden sind aber sehr, sehr sparsam (aus gutem Grund) mit solchen Ausnahmegenehmigungen und daher solltest Du Dir ne gute Formulierung ausdenken :)

Was meinst Du wie viele 14- jährige auf deutschen Bauernhöfen leben.... die meisten von ihnen kriegen keine Sondergenehmigung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bauer
15.08.2005, 11:22 Uhr

zu: Sondergenemigung zu " T "

hey ho. ja sicher datt nur ein paar freunde von mir die auch bauern sind, haben auch ne sondergemigung bekommen
deswegn...Gruß Bauer

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107

Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten