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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern *anka*
01.09.2005, 10:30 Uhr

Klasse BE?

Hey,
also habe jetzt fast nen Monat meinen Führerschein Klasse B. Jetzt habe ich ne Frage wenn ich ein Auto mit Zlg 2,8 t fahren will und nen Wohnwagen Zlg 900kg ziehen will brauche ich Klasse BE? Sagt mir schnell Bescheid is sehr wichtig. Lg *anka*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
01.09.2005, 12:25 Uhr

zu: Klasse BE?

Das solltest Du eigentlich noch selber wissen.... :-)

Da das Zuggesamtgewicht über 3,5t liegt, ist die Klasse BE erforderlich.

mfg

Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern *anka*
01.09.2005, 14:24 Uhr

zu: Klasse BE?

Ja ich weiss ja *GGG*, naja hatt meinen Fahrlehrer schon mal gefragt und er hat auch dasselbe gesagt wie du. Da wir uns sehr gut kennen und jetzt immernoch Kontakt haben und ich mit seiner Tochter befreundet bin , sollt ich das halt rausbekommen und ihm sagen *GG* naja jetzt weiss ich es ja!Danke!
Lg *anka*

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit