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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Genorade
09.10.2005, 20:01 Uhr

Fahrlehrer Vorraussetzung

Hi Leute!

Ich bin zur Zeit am Überlegen die Ausbildung zum Fahrlehrer zu machen.

Diese Vorraussetzungen

# mindestens 22 Jahre alt ist,
# geistig, körperlich und fachlich geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
# mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,
# die Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und CE und, sofern die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse DE erteilt werden soll, die Fahrerlaubnis der Klasse DE besitzt; eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht nicht aus,
# über eine ausreichende Fahrpraxis* auf Kraftfahrzeugen der Klasse verfügt, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
# innerhalb der letzten drei Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist, und
# die fachliche Eignung in einer Prüfung (§ 4 FahrlG) nachgewiesen hat.
* § 2 Absatz 2 FahrlG: Als ausreichend gilt die Fahrpraxis, wenn der Bewerber innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung drei Jahre Kraftfahrzeuge der Klasse B und zwei Jahre der Klasse A (ohne Beschränkung auf leistungsbegrenzte Krafträder), CE und DE geführt hat. Der Nachweis kann z.B. durch ein Schreiben einer Versicherung oder der Zulassungsbehörde erfolgen.

gilt es ja zu erfüllen. Was ich auch in allen Punkten tue. Jetzt gibt es nur folgendes Problem. Vor 3 Monaten hatte ich einen Unfall. Ich habe am Unfall eine Teilschul von maximal 20-25% wenn nicht sogar weniger. (bin geringfügig zu weit rechts gefahren).
Jetzt stellt sich für mich nur die Frage ob sich der Unfall auf die Zulassung des Antrags zum Fahrlehrer auswirken könnte weil ich ja mögicherweise einen oder 2 Punkte wegen des zu weit rechtsfahrens bekommen könnte?

Was ist mit "Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen" ??

MfG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
10.10.2005, 07:00 Uhr

zu: Fahrlehrer Vorraussetzung

@heuschrecke
Deine Antworten sind wie immer köstlich :)

Aber es stimmt <<Heisst im Grunde: paar Jahre die Fahrzeuge auf seinen Namen geführt und dabei vielleicht gerade mal 0,01 km bewegt. >>

Dies merkt man spätestens beim praktischen Prüfungsteil :(

@Genorade
Lass dich von den 2 Punkten nicht ins Bockshorn jagen - erst mal abwarten was dabei herauskommt

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- in keinem Fall vorbeifahren

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit