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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hamer
07.11.2005, 17:12 Uhr

Führerschein abholen!

Habe heute meine praktische Prüfung bestanden :)
Da ich aber noch keine 18 bin, sagte der Prüfer, ich könnte mir den Führerschein, wenn ich das Mindestalter erreicht habe, im Straßenverkehrsamt abholen...
So weit, so gut.
Habe nun aber hier im Forum gelesen, dass man dazu einen "Wisch" braucht, den man vom Prüfer bekommt... Der Prüfer sagte bei mir aber nur, dass ich bir den Führerschein dann abholen kann, wenn ich 18 bin und dann kann/sollte ich gehen...
Hab' also nichts bekommen. Jetzt hab' ich ein ungutes Gefühl, dass wenn ich meinen Schein abholen will. ich ihn nicht bekomme, da ich keinen "Wisch" vom Prüfer hab?!
Oder muss ich mir keine Gedanken machen, weil es vielleicht reicht, wenn ich dort meinen Personalausweis vorzeige?

Gruß,

Hamer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hamer
07.11.2005, 17:23 Uhr

zu: Führerschein abholen!

Alles klar, dann bin ich ja jetzt beruhigt :)
Hab jetzt noch genau acht Tage, von daher müsste der Schein wohl nächsten Dienstag beim SVA vorliegen!

Danke für die Antwort!

Gruß,

Hamer

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-114 / 3 Fehlerpunkte

Wer darf auf dieser Straße mit einem Kraftfahrzeug fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-114

Wer jemanden besuchen will

Wer Waren liefern muss

Wer etwas einkaufen will

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107

Sie müssen an Hindernissen links vorbeifahren

Sie dürfen vor dem Zeichen nicht nach rechts abbiegen

Sie sind verpflichtet, nach links abzubiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

An Grundstücksausfahrten

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs