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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Smoky
19.02.2006, 22:13 Uhr

Klasse CE und A zusammen ?

Hallo zusammen,

Ich habe bereits den Führerschein der Klasse B vor ca. 1 1/4 Jahren erworben. (2 wochen nach meinem 18ten geburtstag) Leider wurde ich an einer sehr gemeinen stelle geblitzt und habe jetzt 4 Jahre Probezeit.
Ich möchte jetzt beruflich den Führerschein der Klasse C(E) erwerben. Privat auch gerne A (Beschränkt)
Ich würde gerne wissen, kann ich den führerschein CE gleich erwerben oder erst einmal C ?
Kann ich C(E) zusammen mit dem A machen ?
Habe ich Probleme durch die 4 jahre probezeit ?

Danke euch

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Smoky
20.02.2006, 11:24 Uhr

zu: Klasse CE und A zusammen ?

der blitzer stand direkt hinter einem ortseingangsschild und einem wundervollem baum :) ich hatte noch 76km/h drauf, also 23 (-3) zu viel.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
20.02.2006, 12:56 Uhr

zu: Klasse CE und A zusammen ?

Du kannst Klasse CE erst machen wenn du klassa A erst besitzt.

Aber ich denke daas ist möglich

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.02.2006, 13:27 Uhr

zu: Klasse CE und A zusammen ?

»Du kannst Klasse CE erst machen wenn du klassa A erst besitzt.«

Seit wann denn das? CE und A haben nichts miteinander zu tun, die Reihenfolge spielt keine Rolle.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Smoky
20.02.2006, 20:58 Uhr

zu: Klasse CE und A zusammen ?

ich kann dir leider nicht genau sagen wieviel meter hinter dem ortseingangsschild der blitzer stand. Wo ich geblitzt wurde, wohne ich nicht und komme da mit höchster warscheinlichkeit nie wieder hin.

Gibt es eine Regel, wieviel meter der blitzer hinter dem Ortseingangsschild stehen muss ? Würde mich mal interessieren.

Danke

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind

Durch zu hohe Geschwindigkeit

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?

Ankündigung eines geschlossenen Verbandes

Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung

Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden