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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern markusk
02.03.2006, 19:22 Uhr

Wie lange dauert es?

Hallo,

wenn ich in einer normalen Fahrschule, also keine Ferienfahrschule, anfange und ich weder Fehler in der theoretischen noch in der praktischen Prüfung habe und alle Termine hier für so nah beieinander wie möglich lege, wie lange würde ich dann für den Führerschein brauchen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern crnf
02.03.2006, 21:41 Uhr

zu: Wie lange dauert es?

Wenn du dich ranhälst, kannstes in 2 Monaten schaffen, rechne aber eher mit 3 Monaten.

Beispiel: 2mal in der Woche Theoretishcer Unterricht, dann biste nach 7 Wochen Prüfungsbereit. Wenn du auch direkt mit der praktischen Ausbildung anfängst und schnell lernst, dann kannste beide Prüfungen gleichzeitig, aber besser mit einer Woche Abstand, um ein eventuelles durchfallen in der Theorie kostenmässig anfangen zu können.
somit kann man das in 7 bis 8 Wochen schaffen, was jedoch nur klappt, wenn der Fahrlehrer auhc genug zeit hat. Also so 2 bis vllt 3 Monate, wenn man schnell fertig werden will, ohne einen Intensivkurs zu nehmen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf welche Verkehrsteilnehmer müssen Sie achten?

Nur auf von links kommende Fahrzeuge

Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge

Auf Fußgänger und Radfahrer, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-006 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wann haben Sie auf den nachfolgenden Verkehr zu achten?

Lediglich einmal vor dem Abbiegen

Vor dem Einordnen und noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt