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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mafu
18.03.2006, 13:50 Uhr

Sondergenehmigung FS mit 17

Hallo Leute,
ich habe eine kurze Frage: ich werde im August 17 und beginne deshalb nach Ostern mit dem Führerschein. Den mit 17 in Rlp zu machen bedeutet ja, das ich ne Bgeleitpersonn brauche. Da wir aber ein KFZ Gewerbe zu Hause haben, und immer mal wieder Fahrer benötigen um Autos irgendwo abzuholen, würde ich gerne eine Sondergenehmigung beantragen, um dann eben alleine mal ein Auto von A nach B zu transportieren. Meint ihr damit komm ich durch? Also ohne Begleitung? Und wo muss ich diesen Antrag stellen?
Ich wär euch echt dankbar um eine schnelle Antwort, es grüßt euch aus der sonnigen Pfalz

Maria :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
18.03.2006, 14:27 Uhr

zu: Sondergenehmigung FS mit 17

dazu sage ich nur eins: keine Chance.

Ne Erlaubnis bekommste bsw. wenn du jetzt im wald wohnt und du unbedingt zur schule musst, es aber keine verkehrsmöglichkeiten gibt, dann bekommste erst eine. Aber in deinem Fall noway.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig

Vorfahrt gewähren

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-104 / 3 Fehlerpunkte

Was kann schon durch eine 20 %ige Überladung eintreten?

Verschlechterung des Lenkverhaltens

Überbeanspruchung der Bremsen

Schäden an tragenden Fahrzeugteilen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung