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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Muffin
17.08.2006, 20:52 Uhr

zu: Durchfallen wegen einparken

Nachdem was ich hier schon gelesen habe: Ja.

Aber: Der Prüfer wird dich in der Regel nicht so fordern wie der FL.
Ich musste bei der Prüfung zwischen einem Traktor und einem abgestellten Hänger parken - an einer Wiese ;o)
Und hat so geklappt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Durchfallen wegen einparken

Deine Frage beantworte ich mit einem eindeutigen JA, man kann damit ein Prüfung verpatzen.
Das war bei mir der Fall. Bei meiner 1. Prüfung bekam ich den Bogen für das Rückwärtseinparken nicht hin und lenkte beim Korrigieren noch verkehrt. Ich stand viel zu dicht am anderen Fahrzeug. Zum Glück bekam damals kein Auto eine Schramme ab. Mein ehem. Fl. kam ganz schön ins schwitzen, als er von der Beifahrerseite aus das Auto aus der Parklücke bugsierte. Er hatte keine andere Möglichkeit, denn Plätze konnten wir erst tauschen, als wir aus der Parklücke waren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin111
18.08.2006, 21:01 Uhr

zu: Durchfallen wegen einparken

Nochmal zur Ausgangsfrage. Das Parken zählt als Grundfahraufgabe und die darf nach der Prüfungsordnung einmalig wiederholt werden. Während dem Parken dürfen zwei Korrekturzüge durchgeführt werden. Wenn man im zweiten Versuch trotz der Korrekturzüge nicht korrekt steht, hat der Fahrprüfer die Prüfung zu beenden.

Demoliert man beim Parken ein anderes Auto, oder zwingt den FL zum Eingreifen ist die Prüfung auch vorbei, wobei das natürlich während der ganzen Prüfung gilt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-107 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch erreichen Sie einen günstigen Kraftstoffverbrauch und geringen Schadstoffausstoß?

Durch eine ausgeglichene Fahrweise in niedrigen Drehzahlbereichen

Durch volles Ausfahren der Gänge

Durch einen technisch einwandfreien und richtig eingestellten Motor

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B

Sofort stark bremsen und bremsbereit bleiben

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, um einen Nachfolgenden nicht zu behindern

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, weil die Kinder bestimmt stehen bleiben