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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern heartagram
27.08.2006, 23:12 Uhr

Aufbauseminar verweigern?

Hallo,

besitze momentan nur Führerscheinklasse A1, Leichtkraftrad.

bei mir wäre das Aufbauseminar meines Führerscheines schon letzten Jahres fällig gewesen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung d.h einen Punkt in der Probezeit.

Nun habe ich es wegen ständigen Auslandaufenthalten andauernt vor mir her geschoben und nun ist letztenendes ein Brief von der Behörde gekommen das es jetzt die letzte Aufforderung sei.

Meine Frage, kurz und knapp:

Wird der Führerschein sofort entzogen und bekomm ich den dann erst wieder nach vollendung des Seminars, oder muss man den dann nochmal machen ?

Kann ich somit den Autoführerschein auch erst danach machen?

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
28.08.2006, 00:24 Uhr

zu: Aufbauseminar verweigern?

Ja, der Entzug steht unmittelbar bevor. Den Autoführerschein kannst Du erstmal verschieben, denn eine neue Fahrerlaubnis bekommst Du erst nach dem Besuch des Aufbauseminars.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern heartagram
28.08.2006, 10:10 Uhr

zu: Aufbauseminar verweigern?

Aber die alte ist für immer gültig? Sowas verjährt nicht oder ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
28.08.2006, 11:22 Uhr

zu: Aufbauseminar verweigern?

wenn du ihn 2 jahre abgegeben hast, bekommst du ihn ohne prüfung auch nicht wieder.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wen müssen Sie durchlassen?

Entgegenkommende Kraftfahrzeuge

Entgegenkommende Radfahrer

Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, in die ich einbiege

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt