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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern heartagram
27.08.2006, 23:12 Uhr

Aufbauseminar verweigern?

Hallo,

besitze momentan nur Führerscheinklasse A1, Leichtkraftrad.

bei mir wäre das Aufbauseminar meines Führerscheines schon letzten Jahres fällig gewesen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung d.h einen Punkt in der Probezeit.

Nun habe ich es wegen ständigen Auslandaufenthalten andauernt vor mir her geschoben und nun ist letztenendes ein Brief von der Behörde gekommen das es jetzt die letzte Aufforderung sei.

Meine Frage, kurz und knapp:

Wird der Führerschein sofort entzogen und bekomm ich den dann erst wieder nach vollendung des Seminars, oder muss man den dann nochmal machen ?

Kann ich somit den Autoführerschein auch erst danach machen?

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
28.08.2006, 00:24 Uhr

zu: Aufbauseminar verweigern?

Ja, der Entzug steht unmittelbar bevor. Den Autoführerschein kannst Du erstmal verschieben, denn eine neue Fahrerlaubnis bekommst Du erst nach dem Besuch des Aufbauseminars.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern heartagram
28.08.2006, 10:10 Uhr

zu: Aufbauseminar verweigern?

Aber die alte ist für immer gültig? Sowas verjährt nicht oder ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
28.08.2006, 11:22 Uhr

zu: Aufbauseminar verweigern?

wenn du ihn 2 jahre abgegeben hast, bekommst du ihn ohne prüfung auch nicht wieder.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden