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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
16.10.2006, 18:07 Uhr

zu: führerscheinantrag

ja, nur Prüfung darfst du ohne bestätigten Antrag (4-6) Wochen nicht machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ping
16.10.2006, 18:28 Uhr

zu: führerscheinantrag

Gilt das auch für die Theorie-Prüfung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bool
16.10.2006, 19:13 Uhr

zu: führerscheinantrag

Ja das gilt auch für die Theorieprüfung, also ich würde an deiner Stelle schnellstmöglichst den Antrag abgeben, sonst kannst du hinterher deine Prüfungen nicht rechtzeitig machen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
16.10.2006, 22:37 Uhr

zu: führerscheinantrag

Bei mir dürftest Du einfach noch nicht anfangen.
Eine gesetzliche Regelung dafür gibt es zwar nicht, aber es macht pädagogisch gesehen absolut keinen Sinn, mit jemandem praktische Stunden zu absolvieren, der noch nicht einmal in absehbarer Zeit eine Prüfungszulassung bekommen wird.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?

Nach zwei Jahren

Nach fünf Jahren

Nach einem Jahr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107

Sie dürfen vor dem Zeichen nicht nach rechts abbiegen

Sie müssen an Hindernissen links vorbeifahren

Sie sind verpflichtet, nach links abzubiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-113 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert ist?

Um mit erhöhter Geschwindigkeit fahren zu können

Um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden zu können

Um Verkehrszeichen aus größerer Entfernung besser sehen zu können