Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern VoxSineNomen
15.11.2006, 03:37 Uhr

Auffahrunfall - Bußgeld bzw. Punkte aufgrund Probezeit

Hallo,

ich hatte letzte Woche einen leichten Auffahrunfall. Jemand hat vor mir an einer grünen Ampel gebremst und ich bin trotz Gefahrenbremsung leicht aufgefahren. Da es nicht mein Fahrzeug war, musste ich die Polizei rufen. Die versicherten mir, es würde ein Bußgeld von 35Euro auf mich zu kommen, aber keine Punkte. Mir würde ungenügender Sicherheitsabstand zur Last gelegt.

Ich hatte heute eine Beratung beim Anwalt. Der sagte jedoch, mir drohen Punkte, da der ungenügende Sicherheitsabstand nicht nur gefährdet hat, sondern es zum Unfall kam.
Jedoch meinte der Anwalt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit das Verfahren eingestellt wird, da die Schäden zu gering sind.
An beiden Fahrzeugen handelt es sich nur um kleine Kratzer.

In dem Bußgeldkatalog auf eurer Seite steht auch

"Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten
StVO § 4 Abs. 1 Satz 1; § 49 Abs. 1 Nr. 4; 12.3 - mit Sachbeschädigung 35 € "

Allerdings ging ich von aus, dass ein Anwalt, der sich nur mit dem Thema beschäftigt ja nicht ganz Unrecht haben kann.

Mich würde es nur interessieren, da ein Punkt für mich eine Nachschulung und somit eine Verlängerung der Probezeit und Kosten bedeuten würde. Darüber hinaus bin ich auf meinen Führerschein aufgrund meines Jobs angewiesen.

Danke schon mal!

Viele Grüße,
VoxSineNomen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern WakeAlan
15.11.2006, 09:08 Uhr

zu: Auffahrunfall - Bußgeld bzw. Punkte aufgrund Probezeit

BKatV 12.3 (also zu geringer Abstand mit Sachbeschädigung) hat als Folge halt nur die 35€ Bußgeld. Es ist weder A- noch B-Delikt für Leute mit FE auf Probe und sollte daher nicht zu einer Nachschulung führen können.

So sagt's zumindest http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv
_04.php

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
15.11.2006, 12:22 Uhr

zu: Auffahrunfall - Bußgeld bzw. Punkte aufgrund Probezeit

»Allerdings ging ich von aus, dass ein Anwalt, der sich nur mit dem Thema beschäftigt ja nicht ganz Unrecht haben kann.«
Scheinbar doch ... die 35 € sind der korrekte Satz. Punkte gibts keine.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern VoxSineNomen
15.11.2006, 16:47 Uhr

zu: Auffahrunfall - Bußgeld bzw. Punkte aufgrund Probezeit

Ok. Bin ich beruhigt. Keine Ahnung wie dann der Anwalt darauf kam, dass es mehr als 35€ + Punkte seien.

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Viele Grüße,
VSN

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie biegen von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße ein. Was müssen Sie dabei berücksichtigen?

Die Augen gewöhnen sich nur langsam an die Dunkelheit

Schon beim Abbiegen haben sich Ihre Augen vollständig an die Dunkelheit gewöhnt

Hindernisse sind schlechter zu erkennen als vorher

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-003 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich, wenn ein Bus an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet ist?

Warten, wenn Fahrgäste behindert werden könnten

Beim Vorbeifahren durch ausreichenden Abstand eine Gefährdung von Fahrgästen ausschließen

Nur mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, nötigenfalls anhalten