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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

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21.01.2007, 19:24 Uhr

EU-fuehrerschein abgeben

ich muss fuer einen monat meinen fuehrerschein abgeben. hab aber auch einen auslaendischen fuehrerschein. im schreiben steht was davon dass ich auch diesen abgeben soll. hab diesen auslaendischen fuehrerschein aufgrund des deutschen erteilt bekommen da ich im ausland studiere. mir kann das ja egal sein ob ich den deutschen FS fuer den monat abgebe da ich eh paar monate nicht in deutschland sein werde, aber den auslaendischen wuerd ich ungern abgeben. soweit ich weiss wissen die deutschen behoerden nichts von diesem auslaendischen FS. oder doch? na zumindest wueden sie ja von dem FS spaetestens dann wissen wenn ich den jetzt abgeben wuerde. was tun? nur den deutschen abgeben oder doch lieber auch den auslaendischen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
21.01.2007, 20:40 Uhr

zu: EU-fuehrerschein abgeben

ja, du musst den ausländischen führerschein abgeben.
die deutschen behörden wissen, dass du einen ausländischen führerschein hast, sonst hätten sie das ja nicht geschrieben.
solltest du mit dem ausl. führerschein fahren, ist es eine straftat, die die entsprechenden rechtsfolgen nach sich zieht.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?

Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet

Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht

Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-003 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verkehrszeichen gibt Vorfahrt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-003

Verkehrszeichen 1

Verkehrszeichen 2

Verkehrszeichen 3

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Die Regel "rechts vor links"