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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
31.01.2007, 19:11 Uhr

COC/Übereinstimmungsbescheinigung

Hallo,

Da im neuen Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief nur noch eine Rad-Reifenkombination steht, würde mich mal interessieren, welche weiteren Größen Ich fahren darf! Es gibt doch eine "Übereinstimmungsbescheinigung"!

Woher bekomme ich diese? Habe mein Auto letztes Jahr zugelassen, da war aber nichts entsprechendes dabei!

Vielen Dank!

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31.01.2007, 19:56 Uhr

zu: COC/Übereinstimmungsbescheinigung

reifenhändler können es dir sagen. der tüv kann dir eine bescheinigung für 5€ ? ausdrucken.

holger

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01.02.2007, 21:40 Uhr

zu: COC/Übereinstimmungsbescheinigung

Ist man verpflichtet diese mitzuführen, wenn eine Reifengröße zwar im alten Fahrzeugschein stand, aber im neuen nicht mehr?

Wie sieht es bei einer Kontrolle aus?
Woher will der nette Beamte wissen, welche Größe ich fahren darf und welche nicht?

folgende Situation bei mir:

alter Fahrzeugschein:
175/70 R14 und 185/65 R14

neuer Fahrzeugschein:
nur noch 175/70 R14

obwohl werksseitig 185er Reifen oben waren!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?

Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet

Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte

Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild