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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern elfe
04.03.2007, 12:57 Uhr

Probezeit ..

Hallo , ich hätte mal eine Frage !
Wenn man in der Probezeit des Führerscheins krank wird und danach auch 3 Jahre nicht fährt , muss man den dann ganz von vorn wiederholen ?
Ich merke noch an , dass sich meine Frage auf das Bundesland Sachsen bezieht , - es ist ja immer anders überall!!

Schon mal Danke im Voraus sagt die Elfe !!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Obi-Wan
04.03.2007, 13:10 Uhr

zu: Probezeit ..

Ehm... nein!?

Die Probezeit dauert 2 Jahre. Da kannst du so viel krank werden, wie du lustig bist.

Sie kann aber verlängert werden, wenn du einen A Verstoß oder zwei B Verstöße produzierst.


Verstöße der Kategorie A sind solche, die andere Verkehrsteilnehmer direkt gefährden:

* Unfallflucht
* unterlassene Hilfeleistung
* fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
* Nötigung
* Gefährdung des Straßenverkehrs
* Trunkenheit
* Fahren unter Drogeneinfluss
* Fahren ohne Fahrerlaubnis
* Benutzung unversicherter oder nicht zugelassener Fahrzeuge (beispielsweise ohne Betriebserlaubnis)
* verbotene Fahrgastbeförderung
* Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
* stark überhöhte Geschwindigkeit (ab 21 km/h Überschreitung)
* mangelnder Sicherheitsabstand
* falsches Überholen
* falsches Abbiegen
* unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren
* falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen oder an Zebrastreifen
* falsches Verhalten an Ampeln, am Stop-Schild oder bei Haltzeichen von Polizeibeamten
* Missachten der Vorfahrt


Verstöße der Kategorie B sind:

* Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
* Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung
* Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
* Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
* Kennzeichenmißbrauch
* ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer
* verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
* Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
* mit abgefahrenen Reifen fahren
* Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung

Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung

Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-012 / 3 Fehlerpunkte

Wer ist als Kraftfahrer ungeeignet?

Personen, die

- regelmäßig Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) nehmen, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Fahrt nicht fahruntüchtig sind

- täglich nur eine Haschisch-Zigarette rauchen