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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern SabineW
23.03.2007, 09:47 Uhr

Führerschein M im EU-Ausland

Hallo, darf ich in EU-Ländern in denen es nicht den Führerschein S gibt, mit meinem M trotzdem mehrspurige Fahrzeuge führen?
Also Quads, Microcars usw.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
23.03.2007, 10:23 Uhr

zu: Führerschein M im EU-Ausland

was für einen führerschein hast du denn ?

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
23.03.2007, 10:26 Uhr

zu: Führerschein M im EU-Ausland

»Hallo, darf ich in EU-Ländern in denen es nicht den Führerschein S gibt, mit meinem M trotzdem mehrspurige Fahrzeuge führen?
Also Quads, Microcars usw.«


Du darfst auch in Deutschland mit M keine Fahrzeuge der Klasse S führen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
23.03.2007, 11:18 Uhr

zu: Führerschein M im EU-Ausland

@to

ich vermute te hat klasse b17

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
23.03.2007, 13:05 Uhr

zu: Führerschein M im EU-Ausland

Die Klassen M,L,S und T sind nationale Klassen. Sie gelten im Ausland überhaupt nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
23.03.2007, 16:45 Uhr

zu: Führerschein M im EU-Ausland

das ist richtig. mit z.b. klasse m darf ich aber im ausland fahren.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
23.03.2007, 17:49 Uhr

zu: Führerschein M im EU-Ausland

»Die Klassen M,L,S und T sind nationale Klassen. Sie gelten im Ausland überhaupt nicht.«

Ah, geh fort! :-)
Diese Klassen fallen zwar nicht unter die EU-Führerscheinrichtlinie, berechtigen aber im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung trotzdem auch im Ausland zum Führen der jeweiligen Fahrzeuge. Anders wäre es bei nationalen (dreistelligen) Schlüsselzahlen, die nur im jeweiligen Inland gelten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern SabineW
25.03.2007, 08:14 Uhr

zu: Führerschein M im EU-Ausland

Bis jetzt bin ich noch nicht schlauer. Habe Führerschein "M" für Moped bis 50 ccm. Fahre damit auch über die Grenzen.
Im Ausland gibt es keine Klasse "S". Man fährt also Quad, Microauto oder in Italien die dreirädige Ape mit dem Mopedführeschein, oder liege ich da falsch?
Kann ich also im Ausland mit meinem Führerschein ein genanntes Fahrzeug eines Bekannten fahren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.03.2007, 11:44 Uhr

zu: Führerschein M im EU-Ausland

Auf nachfolgender Seite heißt es, dass für die 3- und 4-rädrigen Kleinfahrzeuge die Klasse A1 erforderlich ist:
http://www.provinz.bz.it/mobilitaet/3805/patenteA_
d.htm


Ich gehe mal davon aus, dass die Definition der Fahrerlaubnisklassen in Südtirol identisch ist mit jener im Rest Italiens.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107

Bremsen, damit in diesem Gefälle die Geschwindigkeit nicht zu hoch wird

Heraufschalten, um die Geschwindigkeit beizubehalten

Nötigenfalls herunterschalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden

Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen