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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

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11.05.2007, 14:52 Uhr

2ter Verstoß in der Probezeit

Hallo,
9 Monate nach dem Bestehen von meinem Führerschein hatte ich einen Unfall (niemand außer mir und meinem Auto verletzt oder wurde gefährdet) und trotzdem habe ich 3 Punkte und 2 Jahre Probezeitverlängerung bekommen. Beschuldigung: "Sie fuhren bei schlechten Wetter- und Sichtverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit" (schneller als erlaubt war ich nicht, Schnee am Fahrbahnrand hat mich von der Fahrbahn abkommen lassen) habe alles über mich ergehen lassen - so auch die Nachschulung. Auch wenn es sicher anfechtbar gewesen wäre.


Letzten Monat (= 4. Probezeitjahr - im März 08 ist sie vorbei) wurde ich geblitzt mit 41 km/h zu viel auf der Autobahn. Die 60er Beschränkung war glaube ich nur für LKW. Baustelle war dort keine. Werde es versuchen anzufechten, aber was wenn es nicht durch geht? Was erwartet mich dann? In der Nachschulung war ich ja schon. Muss ich dann zur MPU? Oder Führerschein komplett neu machen?

Freue mich über Antworten - danke schon mal im voraus!

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11.05.2007, 15:04 Uhr

zu: 2ter Verstoß in der Probezeit

achja... Zwischen dem ersten und dem zweiten Verstoß liegen etwas mehr als 2 Jahre. Sind die Punkte schon wieder weg? Was ist mit den Punkten in der Probezeit? Wie lange bleiben die in Flensburg stehen?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-128

Auf eine in der Regel weniger befahrene Autobahnstrecke

Auf eine Stelle, an der man die Autobahn verlassen muss

Auf eine vorgeschriebene Umleitung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-110 / 3 Fehlerpunkte

Wie fahren Sie umweltbewusst?

Bei "Grün" immer voll beschleunigen

Unnötiges Beschleunigen und unnötiges Abbremsen vermeiden

Rechtzeitig Gas wegnehmen und Schwung ausnutzen, wenn die nächste Ampel "Rot" zeigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen