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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jondalar
25.06.2007, 15:48 Uhr

Evtl. 1 Monat Fahrverbot, wenn "innerhalb eines Jahres"...

hallo, bin auf der A40 zwischen Essen und Dortmund, näher an Essen, geblitzt worden. Es waren die kleinen, ca. 4 zusammenstehenden, nur ca. einen guten Meter hohen Stäbe, die noch nicht so lange an der A40 stehen...(kam nicht rechtzeitig von kurz vorher erlaubten 120 auf 80 runter, ist aber meine eigene Schuld).

Frage: Die Formulierung im Bußgeldkatalog: "...es muss mit einem Fahrverbot gerechnet werden, wenn innerhalb eines Jahres eine weitere Geschwindigkeits-übertretung von mind. 26Km/h vorliegt.." ----Das wird ja wohl meinen, wenn noch keine 12 Monate seit dem letzten Blitzen vergangen sind - Oder meint das "innerhalb von z.B. 2006" und bei 2007 wäre es nicht mehr innerhalb eines Jahres? Und, ich weiß nicht mehr, wo auf Höhe oder kurz hinter Essen diese Gruppe kleiner Blitzer genau stand, aber bei erlaubten 80 km/h müsste es doch außerhalb geschlossener Ortschaften sein, oder?

Weiß das jemand? Dann wäre eine Antwort sehr nett!

Besten Gruß,
Jondalar

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
25.06.2007, 16:18 Uhr

zu: Evtl. 1 Monat Fahrverbot, wenn "innerhalb eines Jahres"...

Es ist außerhalb geschlossener Ortschaften.

"...es muss mit einem Fahrverbot gerechnet werden, wenn innerhalb eines Jahres eine weitere Geschwindigkeits-übertretung von mind. 26Km/h vorliegt.."

Korrekt, 1 Jahr = 12 Monate (sonst hieße e.s Kalenderjahr und wäre hier sinnbefreit)

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