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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris24078
12.08.2007, 13:36 Uhr

EU Führerschein in England gemacht...Frage

Ich habe in England einen EU Führerschein gemacht, kann ich mit diesem jetzt uneingeschränkt in jeden EU Land fahren, also auch in Deutschland?
Gilt für den EU Führerschein auch dieses 185 Tage Regel? Weil mein Auftenhalt in England war kürzer, meine Adresse in England steht aber auf dem Schein...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pikay1985
12.08.2007, 20:18 Uhr

zu: EU Führerschein in England gemacht...Frage

In England gibts keine Meldepflicht und somit auch keine Meldebescheinigung... man muss lediglich auf dem Antragsformular der DVLA für den Führerschein unterschreiben, ob man sich schon 185 Tage im Land aufhält.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-108 / 3 Fehlerpunkte

Welcher Mindestabstand muss vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken eingehalten werden?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage

Durch zu hohe Geschwindigkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich an einem Bahnübergang, dessen Schranken geschlossen sind?

Verkehrsraum ausnutzen, dicht vor der Schranke warten

Vor dem Andreaskreuz warten, Straßeneinmündungen freilassen

Bei Dunkelheit möglichst auf Standlicht umschalten