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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

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11.10.2007, 21:51 Uhr

Geblitzt nach Probezeit

Hallo zusammen!

Irgendwie hab ich das ganze das erste mal im "Ausbildung und Prüfung" Bereich geschrieben, sorry!!!
Ich habe folgendes Problem.
2004 habe ich meinen Fühererschein erworben. Relativ schnell hatte ich danach aus großer Dummheit eine Fahrt unter Cannabiseinfluss, wurde erwischt. Nach einigem warten bekam ich zuerst den Bußgeldbescheid: 250 Euro Strafe, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Ein Weilchen später bekam ich dann noch Post von der Führerscheinstelle und musste meinen Führerschein ganz abgeben. Nach etwa einem Jahr, besonderem Aufbauseminar und Screenings stellte ich einen Antrag auf Neuerteilung. Musste dann noch zur MPU, die ich bestanden habe und meine Probezeit wurde auf 4 Jahre verlängert. Vorgestern, über 3 Jahre nach dem letzten Vergehen und 2 Jahren nach der MPU wurde ich in der 30er Zone mit wahrscheinlich mehr als 21km/h geblitzt...wieder aus purer Dummheit, das kann ich wirklich so sagen...
Meine Frage ist nun, was kommt auf mich zu, sollte der Wert wirklich 21km/h zu viel sein?
Danke im Vorraus!!

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11.10.2007, 22:58 Uhr

zu: Geblitzt nach Probezeit

Deine Probezeit hat pausiert als deine FE entzogen war->Du befindest dich noch in der Probezeit.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124

Hier beginnt eine Zone mit einer

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit nach hinten herausragendem Anbaugerät überholen. Was ist zu beachten?

Die hintere Beleuchtung kann stark verschmutzt oder verdeckt sein, so dass eingeschaltete Blinkleuchten schlecht oder gar nicht zu sehen sind

Zugmaschinen können wegen ihrer niedrigen Geschwindigkeit immer gefahrlos überholt werden

Beim Abbiegen kann das Anbaugerät ausschwenken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen