Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rebi1956
30.11.2007, 12:21 Uhr

Feinstaubplakette

Wo muß sie hingeklebt werden?
Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
30.11.2007, 12:26 Uhr

zu: Feinstaubplakette

Deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe.

Meine Plakette liegt in der Mappe der Betriebsanleitung und wird erst an die Windschutzscheibe geklebt, wenn sie wirklich mal benötigt wird ;-)

siehe auch hier:
http://www.tuev-hessen.de/e27/e1039/e3118/index_ge
r.html


Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rebi1956
30.11.2007, 16:14 Uhr

zu: Feinstaubplakette

Vielen Dank für Deine Antwort. Warum reicht es net überhaupt, wenn man sie sichtbar im Auto auslegt. Wird das bestraft wie Aurobahnvin. nicht hinkleben?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
30.11.2007, 18:00 Uhr

zu: Feinstaubplakette

Ich hasse Aufkleber am Auto und auf Autoscheiben. War zufällig am ersten Ausgabetag der Plakate beim Service mit meinem Auto.

Die haben mir die Plakette auf die Windschutzscheibe unten auf der Beifahrerseite geklebt. Das sei für eine Kontrolle am besten.

Darauf achten, dass die kleine Beschriftung zu Art und Hersteller der Scheibe nicht überklebt wird!

Aimee

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-001 / 3 Fehlerpunkte

Es nähert sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn. Wie verhalten Sie sich?

Wenn nötig, vorsichtig auf den Gehweg ausweichen

Immer scharf bremsen und sofort stehen bleiben

Dem Fahrzeug Platz machen