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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

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30.12.2007, 12:45 Uhr

unfall ohne fremdeinwirkung & -schaden, was passiert?

ich habe erst seit 3 wochen meinen führerschein und mir ist schon ein unfall passiert. ich bin von einer schmalen straße abgekommen, auf schnee gerutscht, ins schleudern geraten und dann in einen graben gefahren - alles ohne fremdeinwirkung und ohne personen- oder fremdschaden. lediglich das auto hat einen totalschaden erlitten.

das war vor ein paar tagen in frankreich. die polizei ist auch gekommen, hat sich meinen führerschein angeschaut, mir zurückgegeben und gesagt, es gibt keinen polizeibericht.

jetzt bin ich mir aber trotzdem nicht sicher - passiert meinen führerschein jetzt gar nichts? wird er nicht abgenommen, keine punkte, kein aufbauseminar, keine verlängerte probezeit? ist es anders in frankreich? kann mir da jemand helfen?

danke im voraus!
anna

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Mit orangefarbener Warntafel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

- bis zum Ortsende

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- die Unfallstelle absichern

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

- den Verletzten Hilfe leisten