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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kaeferspezialist
24.04.2008, 10:51 Uhr

Umschreibung ausl. FS

Hallo,
im Bereich Umschreibung von ausländischen FS aus Drittländern bin ich da auf was gestoßen.

Vorgeschichte: Ich besitze die Klassen B und CE, (seit 20 bzw. 12 Jahren schon) aber noch nichts im Bereich Klasse A. Allerdings habe ich bereits einen indischen Führerschein, der mich zum Fahren von Motorrädern berechtigt. Jetzt ist klar, das ich in Deutschland die theoretische und praktische Prüfung machen muß, sobald wir nächstes Jahr unseren Wohnsitz nach Deutschland ändern.

Die Formulierung war "Ausnahmen gibt es da nur für Diplomaten". Nun bin ich ein deutscher Diplomat im Ausland. Was für Ausnahmen gelten denn da?

Gruss aus Indien
Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
24.04.2008, 11:13 Uhr

zu: Umschreibung ausl. FS

die formulierung stimmt so nicht.

der passus im §30 (5) bezieht sich auf ausländische "diplomaten" im inland.
für dich gibt es keine ausnahmeregelungen, prüfung in theo und praxis sind vorgeschrieben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kaeferspezialist
24.04.2008, 16:38 Uhr

zu: Umschreibung ausl. FS

Aha, dacht ichs mir doch. Naja, dann müssen wir halt die Prüfung in Theorie und Praxis machen. Haben ja noch über ein Jahr Zeit, uns mit den technischen Rafinessen eines Schaltmopeds auseinanderzusetzen.

Trotzdem Danke für die Beantwortung!

Gruss
Stefan

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-005 / 3 Fehlerpunkte

Unter welchen Bedingungen ist Telefonieren für den Fahrer während der Fahrt unzulässig?

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen werden muss

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons in der Hand gehalten werden muss

Wenn die sichere Führung des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist