cHillA
05.08.2008, 15:24 Uhr
Formular zum Führerschein
Guten Tag zusammen,
ich habe folgendes Problem. Vor ca. 5 Jahren habe ich meinen Führerschein B gemacht und diesen auch bestanden. Zeitgleich habe ich auch die Theorieprüfung für die Führerscheinklasse A bestanden. Ein 3/4 Jahr später habe ich die praktische Prüfung für A bestanden. Zu diesem Zeitpunkt habe ich eine Bescheinigung zur bestandenen Prüfung "A" erhalten, da ich bereits einen Führerschein hatte. Zur Info: Dieses Formular muss beim Strassenverkehrsamt gezeigt werden und wird dann in den Führerschein eingetragen bzw. es wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
Es war so, dass ich leider nicht die Möglichkeit hatte mir ein Motorrad zu kaufen, da es mir finanziell nicht möglich war. Somit habe ich mir diese Bescheinigung zurückgelegt. Jetzt nach knapp 4 Jahren habe ich die Möglichkeit mir ein Motorrad zu kaufen. Ich bin also zum Strassenverkehrsamt gegangen und wollte meinen Führerschein eintragen lassen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich den Führerschein erneut machen muss, da diese Beschinigung welche ich damals erhalten habe nicht mehr gültig ist. Ich kann mich aber irgendwie nicht damit anfinden. Sicher ist es wohl meine eigene Schuld, dass ich dieses Formular nicht direkt zum Strassenverkehrsamt gebracht habe. Dennoch steht auf diesem Formular kein Ablaufdatum oder ähnliches. Wieso soll ich den Führerschein nochmal machen? Ich habe ihn doch bestanden? Ich weiß echt nicht was ich machen soll.
Bitte um Rat
Viele Grüße Andre
Sir Nails
05.08.2008, 16:27 Uhr
zu: Formular zum Führerschein
Also wenn auf dem vorläufigen Schein bzw. Formular kein Ablaufdatum steht, dann ist es äußerst fraglich, ob dies hier moniert werden kann.
Im schlimmsten Falle musst du dich an einen Anwalt wenden und zu Not dein Recht einklagen. Duch die Prozesskostenhilfe und einen Berechtigungsschein für eine anwaltliche Beratung entstehen dir keine Kosten hierfür.
Georg_g
05.08.2008, 16:34 Uhr
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§ 18 Abs. 2 FeV:
"Der Zeitraum zwischen Abschluß der praktischen Prüfung ( ... ) und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit."
cHillA
05.08.2008, 18:27 Uhr
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Oke soweit war ich auch informiert, leider erst nachdem ich in den Gesetzesbüchern geblättert habe. Ich habe aber von der Fahrschule gehört, dass es ab Oktober ein neues Gesetz diesbezueglich geben soll. Weiß da einer bescheid?
Georg_g
05.08.2008, 19:29 Uhr
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Es gibt kein neues Gesetz, sondern nur einige Änderungen in der FeV. dein Fall wird von diesen Änderungen aber nicht betroffen sein.