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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
18.08.2008, 09:25 Uhr

Fahrrad überholen bei durchgezogener Linie

Hallo!

Irgedwie sagt jeder etwas anderes, aber ist es erlaubt, bei einer durchgezogenen Linie ein Fahrrad zu überholen? Vor allem in Kroatien wo wir 3 Wochen im Urlaub waren, da gibt´s keine Rad-/ Fußwege, da wäre es fahrlässig, bei einer Straße, wo man 80-100 km/h fahren darf, eine Fahrrad oder eine Person nicht zu überholen, weil man enorm abbremsen müsste. Aber egal, wie sieht es denn in Deutschland aus, darf man das? Mein Vater sagt vehement, dass man eine durchgezogene Linie überfahren darf, wenn es kein motorisiertes Gerät wäre. Ich bin aber anderer Mienung, da man da trotzdem dann in den Bereich fährt, den man doch nicht befahren darf, nämlich auf die Gegenspur...

Und wie viel kostet der Spaß? Manche sagen 30 €, im Bußgeldkatalog finde ich aber bei Überholverbot mindestens Strafen, die Punkte einbringen...

Vielen Dank für eine Antwort schon im Voraus!

Euer Yoshi08

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.08.2008, 10:47 Uhr

zu: Fahrrad überholen bei durchgezogener Linie

Wie es das kroatische Recht vorschreibt, wird Dir hier keienr sagen können.

In Deutschland sieht die Situation wie folgt aus:

Man muss hier zwischen dem ausgeschilderten Überholverbot (VZ 276) und der durchgezogenen Linie unterscheiden, die Bedeutungen sind nämlich nicht gleich:

- Das Überholverbot (VZ 267) verbietet das Überholen mehrspuriger Fahrzeuge. Fahrräder, Motorroller usw. dürfen also ggf. überholt werden.

- Eine durchgezogene Linie (Fahrstreifenbegrenzung) darf in keinem Fall überfahren werden.
Sollte dies nötig sein, um ein Fahrrad zu überholen, darf nicht überholt werden.
Andererseits darf überholt werden (auch ein mehrspuriges Kfz), wenn die Linie dadurch nicht überfahren wird. Es handelt sich also nicht um ein pauschales Überholverbot, sondern um das Verbot, die Linie zu überfahren.

Auch die Sanktionen sind unterschiedlich: Das Überholen im Überholverbot kostet 40 Euro und gibt einen Punkt (A-Verstoß), das Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung zum Überholen ein Verwarngeld von 30 Euro.

Sollte allerdings dabei ein anderer behindert oder gefährdet werden, sind beide Verstöße deutlich teurer.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern XxPowertrixX
18.08.2008, 11:17 Uhr

zu: Fahrrad überholen bei durchgezogener Linie

habe des meinen FL gefragt der meint auf keinen fall.... während der prüfung aber was du dannach machst..........

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
18.08.2008, 15:06 Uhr

zu: Fahrrad überholen bei durchgezogener Linie

Vielen Dank für die Antworten, vor allem für die sehr ausführliche!

Das wundert mich aber schon, dass bei durchgezogener die Strafe milder ist als beim Schild. Können die auch in Kombination sein?

Weil es ist irgendwie shcon komisch, dass beim Überholverbotsschild, wo doch dann imme rnoch gestrichelte Linien sind (oder??) man weniger bestraft wird als bei durchgezogener Linie...

Vielen Dank!
Euer Yoshi08

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern XxPowertrixX
18.08.2008, 23:00 Uhr

zu: Fahrrad überholen bei durchgezogener Linie

komisch is es aber halt gesetz was sich diese hirnis immer ausdenken.... naja aber man muss es halt hinnehmen.wie gesagt fahre in der PP niemals auf der durchzogenen linie auch wenn du nur einen radfahrer übholst. da gibt es leute die sin nur ganz kurz auf der linie gefahren und deswegen durchgefallen.

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19.08.2008, 10:10 Uhr

zu: Fahrrad überholen bei durchgezogener Linie

Ok, vielen Dank!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.08.2008, 13:25 Uhr

zu: Fahrrad überholen bei durchgezogener Linie

» Das wundert mich aber schon, dass bei durchgezogener die Strafe milder ist als beim Schild. Können die auch in Kombination sein? «

Klar, das kommt sogar öfters vor. In diesem Fall gilt eben beides.
Die Strafe richtet sich dann nach dem schwerer wiegenden Verstoß.

mfG
Durban

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