Cihan
01.09.2008, 16:54 Uhr
Wielange habe ich noch ? extrem wichtig
Hallo liebe Community,
Ich habe paar Fragen, da heute meine Fahrschule zu hat. Unzwar habe ich mich letztes Jahr im Oktober mich angemeldet für "Führerscheinb mit 17". Habe die 12 Stunden recht zügig gemacht und wollte zur Thorieprüfung. Jedoch hat die Fahrschule und der TÜV Fehler gemacht die auf meine Wartekosten gingen, nämlich hat einmal die Sekräterin in der Fahrschule vergessen "Führerschein mit 17" ausfüllen zu lassen, beim 2ten Mal passte mein Ausweisbild nicht, weil es zu jung aussah.(was aber später akzeptiert worden ist und beim 3ten mal hats endlich geklappt. Jedes mal dauerte der Vorgang ~6-7 Wochen. Mir wurde nicht bescheid gesagt und ich erfuhr es immer dann wenn ich fragen wollte wann ich einen Termin haben könnte. Ich habe daher ziemlich lange benötigt und mir auch Zeit gelassen. Ich habe schon 8 Fahrstunden hinter mir und sollte heute zur Thorieprüfung. Leider Gottes (!!!) habe ich vergessen meine Bescheinigung mitzunehmen, dass ich in der Fahrschule war.
Nun lautet die Frage bzw die Fragen:
Wann darf ich wieder zur Thorieprüfung ?
Wann ist das Jahr vorbei, wo ich alles wieder von neuem machen muss ?
Wenn ich jetzt die Theorie vor dem Oktober schaffe, wielange habe ich noch zeit um die übrigen Fahrstunden + der Praxisprüfung zu absolvieren ?
Vielen Dank für die Antworten und Ja, ich habe auch selber dran schuld =(
mfg Cihan
Walter
06.11.2009, 23:02 Uhr
Wie lange- zu lange
Hey,
du darfst zur nächsten Prüfung, wenn du es schaffst die korrekt ausgefüllte Th. Bescheinigung 12 2 Std. , deinen gültigen Personalausweis und deinen Kopf dabei hast.
Wichtig ist, die Schuld allen anderen zu geben wenn du durchgefallen bist!!
Gruß Walter
Homepage: www.fahrschule-loer.de
to
07.11.2009, 22:34 Uhr
zu: Wielange habe ich noch ? extrem wichtig
»Wielange habe ich noch ?«
Frag das am besten mal Deinen Arzt!
Offenbar haben in Deinem Fall ständig "Die Anderen" die Fehler gemacht.
Fakt ist:
Der Führerscheinantrag gilt für ein Jahr, danach musst Du einen neuen Antrag stellen.