Georg_g
27.10.2008, 16:36 Uhr
zu: Wie ist es?
»Seit geraumer Zeit gilt die 0,3 Promille-Grenze!«
Da im Ausgangsbeitrag von unauffälliger Fahrweise die Rede ist (also keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen), gilt die 0,5-Promille-Grenze.
»hab mal vor ca 2 jahren mein punktekonto beantragt ,ergebnis 0 punkte ,obwohl ich ja punkte für die trunkenheitsfahrt bekommen habe,«
Die Punkte wurden gelöscht, weil dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Die zugrunde liegende Tat, also die Trunkenheitsfahrt, ist aber immer noch eingetragen, sozusagen "punktefrei".
durbanZA
28.10.2008, 00:53 Uhr
zu: Wie ist es?
» Aja Ok heist also das das Ganze 10 Jahre gespeichert ist «
10 Jahre, die mit Neuerteilung zu laufen beginnen.
» und das ich 0 punkte habe «
Richtig
» Und das ich die 0,5 Pro Grenze nicht überschreite(Gilt natürlich immer bei Unaufälligkeit) «
Wenn Du das mit der Unauffälligkeit immer so steuern kannst... nun ja.
Wenn Du noch in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt bist, gilt für Dich jedoch die 0,0 0/00- Grenze.
mfG
Durban
carhol
28.10.2008, 12:29 Uhr
zu: Wie ist es?
was meinst du, sollte sich ein klasse b frischling gleich einen ferrari zulegen ?
mfg
carhol
28.10.2008, 17:19 Uhr
zu: Wie ist es?
doch, welche erfahrung hast du den auf einem motorrad ?
null komma nix, genausowenig wie der "b" frischling, aber einen formel 1 renner fahren.
du wirst übrigens in den ersten jahren nicht in der lage sein, mehr als 30 - 35 ps zu nutzen.
wenn du mal überlegst wo du 120 ps einsetzen willst, wirst du schnell zu dem schluss kommen das nur der nürburgring bleibt.
mfg