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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern XDTobi
06.11.2008, 16:35 Uhr

Roller Garantie 2 :)

Hat der Roller Garantie ( http://www.rallox.de/product_info.php?info=p141_Mo
torroller-RALLOX-50QT-28-orange.html&XTCsid=45
178ioqim38ouns1709uvlgr5
)
und in wie fern, ich mein jetzt keine Gewährleistung das heißt angenommen ich fahr ihn ein Jahr und es ist etwas kaputt wird mir dann die Werkstadt bezahlt?

Und noch ne Frage :) also lohnt es sich einen Roller ohne Garantie zu kaufen ( auch hier mein ich damit nicht die Gewährleistung), sodass ich nicht z.B. 1500€ für einen Roller mit Garantie zahl und sonst einen ohne Garantie für 1000€ kaufen würde :).
Und wie groß ist die wahrscheinlichkeit das was an Rollern kaputt geht?

Und ist es legal selber eine drossel einzubauen?

So das wärs auch schon :) Danke schonmal :)

Lg Tobi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
06.11.2008, 16:38 Uhr

zu: Roller Garantie 2 :)

Wenn du ihn selbst drosseln willst, dann wirste die Reparaturen doch auch selbst ausführen können?
So komplex ist ein Motorroller nun ja auch wieder nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern XDTobi
06.11.2008, 17:23 Uhr

zu: Roller Garantie 2 :)

Danke schonmal für die antwort :)
aber heißt das es legal ist ???
Und da sin noch ein mehr Fragen würd mich freuen wenn mir die jemand beantworten kann. Danke

Lg Tobi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.11.2008, 19:14 Uhr

zu: Roller Garantie 2 :)

Wenn du schon zwei mal auf den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung hinweist, dann solltest du den Unterschied auch kennen.

Jeder neue Roller, den du von einem Händler kaufst, hat zwei Jahre Garantie. Wenn in diesen zwei Jahren etwas kaputtgeht, dann muss der Händler das reparieren, ohne dass dir dafür Kosten entstehen. Ausgenommen davon sind Verschleißteile, also Reifen, Glühlampen, Öl, Luftfilter, Bremsbeläge etc. und natürlich auch Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder durch einen Unfall.

Wenn du einen gebrauchten Roller von einem Händler kaufst, dann kann der die Gewährleistungszeit von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen.

Darüber hinaus kann der Hersteller (freiwillig) noch eine Garantie geben, z.B. auf die Lackierung oder gegen Durchrostung. Das ist bei Rollern m.W. aber eher unüblich.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

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Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B / 3 Fehlerpunkte

Warum ist hier ein großer Seitenabstand erforderlich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-103-B

Weil Sie sonst auf Wasserlachen zu spät reagieren können

Weil der Anhalteweg länger als auf trockener Straße ist

Weil sonst Spritzwasser die Sicht erschwert