Pako
11.11.2008, 12:46 Uhr
Ermittlungsverfahren eingestellt?
Hey,
also ich ich hatte am 11.10.08 einen Unfall mit einer Radfahrerin an einem Stopschild am 13.10.08 habe ich eine schriftliche Äußerung bekommen mir wurde Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall vorgeworfen.
Ich habe mich dazu geäußert und habe heute einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen dort steht:
Sehr geehrter Herr XXXX,
das Ermitllungsverfahren gegen Sie habe ich gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.
Meine Frage ist das jetzt alles erledigt und ich bekomm keine Punkte und Probezeitverlängerung? oder kommt das noch seperat?
Danke für eure hilfe ;)
LG Pako
jules17
11.11.2008, 12:58 Uhr
zu: Ermittlungsverfahren eingestellt?
Das kommt separat & wird dir leider nicht erspart bleiben.
durbanZA
11.11.2008, 18:50 Uhr
zu: Ermittlungsverfahren eingestellt?
Zu unterscheiden ist hier die Verfolgung einer Straftat (fahrl. Körperverletzung) und die der (Verkehrs-)Ordnungswidrigkeit.
Für die Verfolgung der Straftat ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Diese hat netterweise das Verfahren gegen Dich eingestellt.
Nicht davon betroffen ist die Bußgeldstelle, die Verkehrsordnungswidrigkeiten verfolgt. Die entsprechende Owi (ggf. eine Vorfahrtsverletzung o.ä.?) wird verfolgt werden.
Daraufhin wird wegen der Probezeit die Führerscheinstelle tätig.
mfG
Durban