Christoph91
30.11.2008, 10:23 Uhr
125er Roller in Frankreich fahren mit deutscher Klasse 3
Hallo,
in Deutschland ist - zumindest für Leute unter 45 - im Führerschein Klasse 3 die Erlaubnis für Roller bis 50ccm. In Frankreich ist im PKW-Führerschein das Fahren von Rollern bis 125ccm erlaubt. Weiß jemand, ob es eine Möglichkeit gibt, mit deutschem PKW-Führerschein in Frankreich auch große Roller zu fahren - zB. wenn man dort fest hinzieht?
asdf555
02.12.2008, 13:45 Uhr
zu: 125er Roller in Frankreich fahren mit deutscher Klasse 3
Die alte Klasse 3 berechtigt u.U. auch zum Fahren mit Zweirädern. Es kommt darauf an, wann und wo sie ausgestellt wurde.
Grundlage: Anlage 3 zur FeV
Hier ein Link:
http://fahrlehrerverband-bw.de/05-Infos-FL/Gesetze
/g-FeV-Anlage-3-I.htm
Das Alter der Person ist nicht relevant.
Georg_g
02.12.2008, 18:36 Uhr
zu: 125er Roller in Frankreich fahren mit deutscher Klasse 3
»Grundlage: Anlage 3 zur FeV«
Die Rechtsgrundlage ist nicht die Anlage 3, sondern § 6 Abs. 6 FeV. Die Anlage 3 gilt erst, wenn ein alter Führerschein in einen Kartenführerschein umgestellt wird.