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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lulu
10.12.2008, 12:55 Uhr

Fahrschulprüfung im Dunkeln??

Hallo allerseits!
Mein Fahrlehrer hat mir vorhin während der Fahrt gesagt, dass er mich nächsten Dienstag noch untergebracht hat für die Prüfung. Allerdings um 7.30Uhr. Hatte irgendjemand vo euch soo früh prüfung? Ich habe zugestimmt, weil ich mir dachte, okay, dann hast dus schnell hinter dir. Allerdings ist mir später, als ich daheim war, aufgefallen, dass es um 7:30 noch stockdunkel ist, also Nacht, weil die Sonne erst um 8.20 aufgeht! D.h. ich müsste bei Dunkelheit fahren und einparekn etc.. Irgendwie macht mir das Angst. Ich kann so doch viel leichter einmündungen und Fußgänger/Fahrradfahrer übershen oder? Außerdem ist um diese Zeit Hauptverkehrszeit, weil alle zur Arbeit fahren. Denkt ihr, ich mache mri zu viel Sorgen und sollte am DI fahren? Oder lieber den Termin verschieben? Meinem Fahrlehrer habe ich bereits eine Nachricht aufs Handy geschickt, er ist im Moment noch untwerwegs. Ich habe geschrieben, dass ich mich bei dem Gedanken im Dunkeln geprüft zu werden, unwohl fühle.
Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
Liebe Grüße
Lulu

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kenobi
10.12.2008, 15:42 Uhr

zu: Fahrschulprüfung im Dunkeln??

Du bekommst eine Fahrlaubnis, die 24 h am Tag gültig ist, also auch, wenn es dunkel ist.

Wenn Du also im Dunkeln nicht fahren kannst, bist Du nicht prüfungsreif. Nimm noch ein paar Dämmerungsfahrstunden.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-004 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann die Fahrtüchtigkeit herabgesetzt werden?

Durch Übermüdung

Durch Alkohol und andere berauschende Mittel

Durch bestimmte Medikamente

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-011-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-011-B

Hupen und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Geschwindigkeit vermindern, bremsbereit bleiben und vorsichtig vorbeifahren

Nicht hupen, aber mir gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, da die Kinder am linken Fahrbahnrand sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können