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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
Jack405
21.06.2009, 13:18 Uhr
Autobahnfahrt
Hallo Freunde,
gestern war die Autobahnfahrt dran. Von 09:45 Uhr bis 13:30 Uhr. Also 5 Unterrichtsstunden oder noch besser 225 Minuten. Ich kann euch sagen:
Mir tat der A.... ganz schön weh danach, weil ungewohnt. Ok, wir haben unterwegs 2 Pausen eingelegt, weil ich ja nun mal auch Raucher bin und ein Kaffee auch nötig war. Ich hatte bei dieser Tour einen Ersatzfahrlehrer, weil mein "richtiger" Fl ja nun auch mal ein komplett zusammenhängendes Wochenende braucht. Kann ich auch verstehen. Die Fahrt selbst war einfach super. Auf der Bahn ca. 100 bis 120 km/h gefahren, absolut keine Probleme beim Ein-und Ausfahren auf die Bahn gehabt. Das Wetter war absolut schlecht. Bis auf ein paar Unterbrechungen hat es so ziemlich nur gegossen. Für Biker gibt es ja kein schlechtes Wetter, nur dir falschen Klamotten. Und ich habe super Klamotten, so das das Wetter mir nichts anhaben konnte. Ok, zuletzt ist mir doch ganz schön kalt geworden nach 3 Stunden Fahrt.
Der Ersatzfahrlehrer hat mir beigebracht, wie ich die Kurven am besten nehmen kann.........Mann das war absolut geil und hat mir so den richtigen Kick versetzt. Sahnemäßig!!! 2 Mal ist mir leider die Maschine ausgegangen, weil wieder mal der falsche Gang drin war, aber sonst tolle Leistung meint mein Fl. Dann bin ich auch zufrieden und ich freue mich schon jetzt auf die Nachtfahrt am Montag. Ich melde mich danach und berichte.
Bis denne.
Jack
Jack405
21.06.2009, 16:04 Uhr
zu: Autobahnfahrt
Hallo Kahleberger,
ich mach den A-Schein und da sind 5 Autobahnstunden vorgeschrieben, macht 5 mal 45 Min, sind 225 Min. nach Adam Riese........ok?
Über 120 ging nicht, da so vorgeschrieben. Davon mal abgesehen, war ich auch ganz froh darüber. Bei dem Mistwetter auch zu verstehen......oder?
Gruss
Jack
Georg_g
21.06.2009, 16:38 Uhr
zu: Autobahnfahrt
»... ich mach den A-Schein und da sind 5 Autobahnstunden vorgeschrieben ...«
Es sind nur 4 Autobahnfahrten vorgeschrieben, also 180 Minuten. Du hattest aber sicherlich noch eine Überlandfahrt dabei.
Jack405
21.06.2009, 19:12 Uhr
zu: Autobahnfahrt
Guten Abend Freunde,
ich hab hier doch auch gelesen, das man 5 Autobahnstd, 4 Überlandstd. und 3 Std. Nachtfahrt benötigt. Stimmt das so nicht? Wenn nicht, tut es mir auch nicht unbedingt leid, denn es hat wahnsinnig Spass gemacht. Und gelernt hab ich auch ne Menge............also was soll´s?
Jack405
21.06.2009, 19:13 Uhr
zu: Autobahnfahrt
Ok, vielleicht hat eine Stunde noch als Überlandfahrt gegolten, denn von hier bis zur Autobahn sind es immerhin auch noch ca. 40 km.
Gruss
Jack
minho
21.06.2009, 22:07 Uhr
zu: Autobahnfahrt
hört sich ja nicht schlecht an;)
Wobei ich die Fahrten lieber als 2 x 2 Stunden absolviert hätte, finde ich angenehmer und ist vorallem für die Konzentration besser.
dennis (ABEMLS)
25.06.2009, 23:39 Uhr
zu: Autobahnfahrt
Hi
ob nun 4 oder 5 Stunden Autobahn weiß ich nicht mehr genau aber die an einem Stück und das auch noch bei schlechtem Wetter finde ich nicht gut auch nicht das du auf keiner offenen Bahn gefahren bist. Denn meines erachtens sollte man schon in der Fahrschule lernen schneller zu fahren denn ab 160 kmh macht die Übung doch eigentlich erst Sinn. Denn 100-130 kmh darfst ja auch auf Land bzw. Kraftfahrstraßen fahren.
Ich wünsche dir aber viel erfolg bei deiner weiteren Klasse A(B) oder A(U) Ausbildung
to
26.06.2009, 01:12 Uhr
zu: Autobahnfahrt
»Hallo Freunde,
gestern war die Autobahnfahrt dran. Von 09:45 Uhr bis 13:30 Uhr. Also 5 Unterrichtsstunden oder noch besser 225 Minuten.«
Irgendwie trollig....
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen Sie bei diesem Verkehrszeichen überholen?
Motorrad mit Beiwagen
Motorrad ohne Beiwagen
Pkw
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-007-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen
Ich muss den Mofafahrer durchfahren lassen
Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge
Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung
Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung
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