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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Keumaster
16.07.2010, 14:40 Uhr

Klasse A ohne Zusatztheorie

Hallo an alle lieben Forenbesucher!
Bzgl. der Ausbildung Klasse A habe ich eine Frage zur Zusatztheorie:
Ich habe vor ca. 4 Jahren meinen Motorradführerschein gemacht und da mussten es zwingend 4 Stunden (je 45min) Zusatztheorie sein (wurde mir jedenfalls gesagt und so sieht es auch heute noch in der entsprechenden Verordnung aus).

Meine Freundin hat nach ihrem B17 Führerschein vor demnächst mit der Klasse A anzufangen. Ihr Fahrlehrer hat ihr dabei - auch auf konkrete Nachfrage - versichert, dass der Zusatzunterricht in Form der üblichen Theoriestunden nicht nötig sei. Man könnte dies auch mit den Fahrstunden zusammen machen.
Werden die inhaltlichen Themen vermittelt, sehe ich da - außer den höheren Kosten - keine Probleme. Aber ist das wirklich zulässig?

Ich erinnere mich ganz dunkel, dass ich damals unterschreiben musste, dass ich die Theoriestunden besucht habe.

Grüße
Keumaster

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stevie Wonder
16.07.2010, 23:21 Uhr

zu: Klasse A ohne Zusatztheorie

Hallo Keumaster,
obwohl ich öfters in den Foren blättere, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Fahrlehrer (wahrscheinlich sogar der Inhaber) eine solche Auskunft gibt. Je nachdem wie das Antragverfahren abläuft/ablief, muss Sie sogar nochmals 6 Grundunterrichte und 4 Zusatzunterrichte (übrigens à 90min) besuchen.
Aber Papier ist ja geduldig...und auf zusätzlichen theoretischen Unterricht hat auch nicht jeder Lust.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-106-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-106-B

Ich muss dem blauen Pkw Vorfahrt gewähren

Ich habe Vorfahrt vor dem blauen Pkw

Ich muss dem roten Pkw Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist