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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FSGA77
08.08.2010, 00:20 Uhr

FSF mit 17

Hey,
kann man das FSF-Seminar auch mit 17 Jahren machen? Und muss dann eine der Begleitpersonen dabeisein oder genügt der Seminarleiter?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
09.08.2010, 02:05 Uhr

zu: FSF mit 17

Ja, du kannst das FSF auch mit 17 Jahren machen, wenn du die Klasse BF 17 seit mindestens 6 Monaten hast. Außerdem darf dein Wohnort nicht in Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern liegen, weil diese Länder nicht teilnehmen. Und schließlich müsstest du das FSF noch 2010 absolvieren, weil der Modellversuch Ende des Jahres ausläuft.

Für die Hin- und Rückfahrt muss natürlich eine Begleitperson mitfahren. Bei den Sicherheitsübungen muss die Begleitperson nicht mitfahren, da diese auf nicht-öffentlicher Fläche durchgeführt werden. Bei der Beobachtungsfahrt im öffentlichen Straßenverkehr muss sie wieder mitfahren.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-102 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts benutzt werden?

Als Warnsignal

Als Rufzeichen

Als Überholsignal

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte

Welche Folgen kann es haben, wenn man unter Einwirkung von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein Kraftfahrzeug führt?

Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung

Geld- und/oder Freiheitsstrafe

Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot