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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

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08.08.2010, 00:20 Uhr

FSF mit 17

Hey,
kann man das FSF-Seminar auch mit 17 Jahren machen? Und muss dann eine der Begleitpersonen dabeisein oder genügt der Seminarleiter?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
09.08.2010, 02:05 Uhr

zu: FSF mit 17

Ja, du kannst das FSF auch mit 17 Jahren machen, wenn du die Klasse BF 17 seit mindestens 6 Monaten hast. Außerdem darf dein Wohnort nicht in Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern liegen, weil diese Länder nicht teilnehmen. Und schließlich müsstest du das FSF noch 2010 absolvieren, weil der Modellversuch Ende des Jahres ausläuft.

Für die Hin- und Rückfahrt muss natürlich eine Begleitperson mitfahren. Bei den Sicherheitsübungen muss die Begleitperson nicht mitfahren, da diese auf nicht-öffentlicher Fläche durchgeführt werden. Bei der Beobachtungsfahrt im öffentlichen Straßenverkehr muss sie wieder mitfahren.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in dieser Situation rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B

Die Radfahrerin wird links an dem parkenden Pkw vorbeifahren

Mit Gegenverkehr

Die Radfahrerin wird absteigen, um Sie vorbeizulassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren