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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

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25.12.2010, 13:28 Uhr

Führerschein ab 2011 neue Reglung?

Hallo,
ich hatte mal in den Nachrichten gehört, dass es in zukunft so eine reglung geben soll, die besagt, dass man jede ?ca. 10 Jahre?den Führerschein erneuern muss, also eine weitere Prüfung bestehen muss?
Kann mir jemand sagen, ob das stimmt und ob das ab 2011 wirklich los geht?

Danke schonmal!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pretender
26.12.2010, 03:04 Uhr

zu: Führerschein ab 2011 neue Reglung?

Alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Motorrad- und PKW-Führerscheine haben je nach Mitgliedstaat eine Gültigkeitsdauer von zehn bis fünfzehn Jahren. Die Mitgliedstaaten können die Erneuerung von Führerscheinen dieser Klassen von einer Prüfung der Mindestanforderungen an die "körperliche und geistige Tauglichkeit" abhängig machen. Dabei geht es beispielsweise um das Seh- und Hörvermögen oder um Erkrankungen wie Herz- und Gefäßkrankheiten, Zucker oder Krankheiten des Nervensystems.
Alle bereits ausgestellten Führerscheine (EU-Kartenführerscheine im Scheckkartenformat, graue und rosa Papierführerscheine) bleiben bis 2033 gültig.

Wird es nach dem 19. Januar 2013 erforderlich, einen neuen Führerschein
auszustellen (z. B. bei Verlust oder Diebstahl, wegen Ausstellung eines
internationalen Führerscheins, wegen Erwerb einer zusätzlichen Führerscheinklasse etc.), wird dieser auf 10 Jahre, maximal aber auf 15 Jahre befristet erteilt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126

Es muss mit mindestens 35 km/h gefahren werden

Auf eine Bundesstraße

Es darf nicht schneller als 35 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B

Auf eine unebene und verschmutzte Fahrbahn

Auf einen durch die Polizei geregelten Verkehrsablauf

Auf Arbeiter und Baugeräte auf der Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig