rina.h
19.01.2011, 22:29 Uhr
Meine 1. Fahrstunde wurde als Sonderfahrt
Hallo ihr Lieben,
auch ich mache gerade meinen Führerschein, einiges hat man ja schon gelesen - was mich irritierte und ich euch nun frage:
Meine erste Fahrstunde wurde als Sonderfahrt vermerkt, nichts mit Übungsstunde zuvor etc. Logisch für mich ist es, wie es hier beschrieben steht: Erst Üben - dann in gesonderten Fahrten sich beiweisen.
Kann mir rechtlich ein Problem entstehen, wenn ich sofort bzw. nur die Sonderfahrten mache?
Also kleiner Hinweis - ich bin schon das ein oder andere mal gefahren, anfahren, einparken etc. ist für mich kein Problem.
Es wäre also schön, wenn mich wer informieren könnte, über die rechtliche Lage - ob mir etwas neg. entstehen könnte, ohne Übungsstunden "fahren gelernt" zu haben.
Merci,
Rina
Solek
20.01.2011, 20:15 Uhr
zu: Meine 1. Fahrstunde wurde als Sonderfahrt
Nein es gilt dass der Fahrlehrer Sonderfahrten mit dir macht sobald er dich dafür geeignet hält.