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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
Sandarine
16.02.2011, 15:51 Uhr
Streit mit ehemaligem Fahrlehrer
Hallo ihr lieben.
Ich bin neu hier.... Erzähle jetzt mal mein Problem
und ich waer euch dankbar wenn ihr mir eure Meinung
dazu sagt! Ich versuche es kurz zu halten.
Ich habe mich in einer Fahrschule angemeldet dessen Besitzer sowie seine Geschäftsführerin ich schon länger kenne.
Ich habe insgesamt 3 fahrstunden gehabt. Mein Fahrlehrer ist zugleich auch Besitzer der Fahrschule. Schon zu anfang lies er mich voellig unbelehrt auf den verkehr los. Er hat weder erklärt in welchem Gang ich abbiegen soll noch hat er mir das Gefühl gegeben sich in irgendeiner Weise für den verkehr und was ich da mache zu interessieren. Ich bin einfach sogut es ging gefahren. Das hat mir also bereits nach meiner ersten Fahrstunde zu denken gegeben da die Fahrschule auch allgemein einen sehr schlechten Ruf hat. Ich bin also zur zweiten und dritten Fahrstunde erschienen. Mein Fahrlehrer hat ununterbrochen telefoniert und ständig die fahrstunden unterbrochen um zum Ordnungsamt oder kurz nachhause zu gehen. Die einzelnen fahrstunden wurden stets früher als abgemacht beendet. Und somit hab ich für 60 Minuten bezahlt und teilweise nur 30 oder 40 Minuten davon gefahren. Nun zu meinem eigentlichen Problem. Ich bekam
Abends einen Anruf vom Fahrlehrer ob ich morgens um neun Uhr fahren möchte. Ich hab dies abgewiesen da ich bis morgens um sechs Uhr arbeiten musste und ohne Schlaf brauch ich auch nicht fahren lernen. Morgens bekam ich einen Anruf von ihm: " Hallo, oh du hast ja verschlafen, das muss ich leider berechnen". Ich habe, wie gesagt, die Fahrstunde nicht bestätigt gehabt. Um diesen Sachverhalt zu klären habe ich den Fahrlehrer aufgesucht. Es kam zum Streit da er tatsächlich verlangt hat das ich die angeblich nicht abgesagte Fahrstunde bezahlen soll und dazu wollte er den doppelten Preis! Ich habe ihm gesagt das ich auf keinen Fall etwas bezahle was ich auch nicht in Anspruch genommen habe.
So und jetzt nach 5 Monaten bekam ich eine Rechnung, ich soll zwei nicht abgesagte fahrstunden zu je 39€ bezahlen. Ich will diesem Halsabschneider keinesfalls irgendetwas bezahlen. Und von mir aus geh ich vors Gericht damit denn der kann ja sonst etwas in seine unterlagen schreiben. Mein Freund und meine Eltern wissen wie unglücklich ich mit diesem fahrlehrer war und wuerden auch vor Gericht bezeugen das ich dort ständig übers Ohr gehauen worden bin.
Ich habe lange in einem Inkassounternehmen gearbeitet und weiß also ganz genau wie ein Forderungseinzug bzw das klageverfahren verlaufen würde. Allerdings kenne ich den Fahrlehrer und dessen Frau schon lange und weiß das die beiden unglaublich hinterhaeltig sind somit weisd ich auch nicht wie das vor Gericht ausgehen wird. Ich würde gern eure Meinungen dazu wissen.
Freue mich über jede Antwort. Vielen dank!
Liebe Gruesse
Sandarine
Peg
16.02.2011, 16:26 Uhr
zu: Streit mit ehemaligem Fahrlehrer
Der doppelte Betrag für eine nicht in Anspruch genommene Stunde, ist echt krass. Um das durchsetzten zu können, muss aber von den aGB für Fahrschulen abgewichen worden sein, die gewöhnlich die Basis für Ausbildungsverträge liefern. Hier ein Auszug:
»Ziffer 7 Einhaltung vereinbarter Termine
Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.
Wartezeit bei Verspätung
Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrschüler nicht länger zu warten. Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallenen Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen (Ziffer 3b Absatz 3).
Ausfallentschädigung
Die Ausfallentschädigung für die vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Ausbildungszeit beträgt auch in diesem Falle drei Viertel des Fahrstundenentgeltes. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden. «
Eigentlich sollte dir der Text schon ein Stück weiterhelfen können.
Demnach ist die nicht eingehaltene Stunde also nicht mit dem doppelten, sondern mit 75% des einfachen Preises zu bezahlen.
Bliebe dir "nur" noch zu belegen, dass du die Zeit nie gebucht hast, um um die Zahlung herum zu kommen. Billiger wird es alle male. :o(
Alles unter der Voraussetzung, dass du hast keinen anderen Vertragstext unterschrieben hast!
Quelle zum Text: http://www.fahrlehrerverband-hessen.de/index.php?i
d=15
Sandarine
16.02.2011, 16:49 Uhr
zu: Streit mit ehemaligem Fahrlehrer
Dankeschoen für die schnelle Antwort.
Also, ich bin eigentlich nicht besonders scharf drauf vor
Gericht zu gehen aber mir bleibt wohl nichts anderes übrig.
Und wie sieht das aus falls es tatsächlich vor
Gericht geht? Immerhin kann und wird der Fahrlehrer ganz sicher
Unterlagen vorweisen von wegen ich hätte die fahrstunden gebucht.
Was meinst du wie so etwas ausgehen könnte?
Liebe gruesse
Peg
16.02.2011, 17:27 Uhr
zu: Streit mit ehemaligem Fahrlehrer
Zuerst würde ich nachschauen, welche Bedingungen dein Vertrag aufweist.
Dann weißt du auch, ob es um 78 (oder 29) Euro geht.
Dann würde ich mich an den Satz erinnern:
»Vor Gericht und hoher See sind wir allein in Gottes Hand.«
Und am Ende würde ich mich fragen:
"Was wäre es mir wert, wenn mir diese kommende Aufregung erspart bliebe?"
Vom Ergebnis wäre abhängig, wie ich weiter vorginge. ;o)
Sandarine
16.02.2011, 18:15 Uhr
zu: Streit mit ehemaligem Fahrlehrer
Ja diese Berechnung verstehe ich ohnehin nicht. Eine Fahrstunde zu 45 min kostet 27€. In der Rechnung stehen zwei verschiedene fahrstunden welche angeblich versäumt sind. Und die gesamtforderung beläuft sich auf 78€. Und seit gestern 83€ wg 5€ Mahngebühr.
Tja was soll ich da machen.
Georg_g
17.02.2011, 01:31 Uhr
zu: Streit mit ehemaligem Fahrlehrer
»Der doppelte Betrag für eine nicht in Anspruch genommene Stunde, ist echt krass.«
Gemeint ist hier wohl, dass 2 Fahrstunden ausgemacht waren und daher auch diese 2 berechnet werden sollen. Warum nun die Stunde plötzlich 39 und nicht 27 Euro kosten soll, kann der TE vielleicht anhand seines Vertrags erkennen - möglicherweise ist das eine der Preis für eine Übungsstunde, das andere für eine Sonderfahrt.
Richtig ist, dass in diesem Fall nur 3/4 des Entgeltes verlangt werden dürfen.
Ob nun tatsächlich Fahrstunden vereinbart waren oder nicht, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Warum man am Abend noch telefoniert und es dann am nächsten Morgen zu so einem Missverständnis kommt, weiß ich nicht.
Ich verstehe allerdings auch nicht, warum man überhaupt zu so einer Fahrschule geht, wenn man den Inhaber und seine Frau schon so lange kennt und weiß, dass die beiden "unglaublich hinterhältig" sind und die Fahrschule einen "sehr schlechten Ruf" hat.
»Immerhin kann und wird der Fahrlehrer ganz sicher
Unterlagen vorweisen von wegen ich hätte die fahrstunden gebucht.«
Wie sollten denn solche Unterlagen aussehen? Kannst du es denn beschwören, dass du keinen Termin ausgemacht hast, denn du dann evtl. "verpennt" hast?
Peg
17.02.2011, 06:09 Uhr
zu: Streit mit ehemaligem Fahrlehrer
»Der doppelte Betrag für eine nicht in Anspruch genommene Stunde, ist echt krass.«
»Gemeint ist hier wohl, dass 2 Fahrstunden ausgemacht waren und daher auch diese 2 berechnet werden sollen.«
Dein Kommentar ist zwar logisch, Georg_g, aber entspricht nicht dem, was @Sandarines FL gesagt haben soll:
»da er tatsächlich verlangt hat das ich die angeblich nicht abgesagte Fahrstunde bezahlen soll und dazu wollte er den doppelten Preis!«
Die verschiedenen Preise ( 27 bzw. 39 €) könnten sich natürlich auf Sonder- bzw Übungsfahrten beziehen.
Vielleicht aber auch auf 60-Minuten Fahrten, die an der FS lt.Sandrines Aussage wohl durchaus üblich sind:
»Und somit hab ich für 60 Minuten bezahlt und teilweise nur 30 oder 40 Minuten davon gefahren.«
Nun allerdings kommt sie mit der Meldung
»In der Rechnung stehen zwei verschiedene fahrstunden welche angeblich versäumt sind.«
Langsam widerspricht sich in deinen Aussagen nicht wenig, oder ist wenigstens schlecht verständlich:
Sind da Daten angeführt?
Ist eine Stunde zum doppelten Satz (oder zwei Std. zum einfachen) berechnet worden?
Beides entspräche nicht deiner Aussage, dass er für eine(!) versäumte Std. den doppelten Betrag haben wollte.
Und noch hast du dich nicht dazu geäußert, WAS DU bezgl. versäumter Std. unterschrieben hast.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte
Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen
Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-104-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie an solchen Haltestellen beachten?
Fußgänger rennen oft über die Fahrbahn, um die Straßenbahn noch zu erreichen
Solange Türen der Straßenbahn geöffnet sind, ist Vorbeifahren verboten
Fußgänger verlassen manchmal unachtsam die Verkehrsinsel
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte
Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?
Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten
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